DE | EN

Stadt Erlangen

Amt für Umweltschutz und Energiefragen

Schuhstraße 40

91052 Erlangen
E-Mail: gewaesserschutz@stadt.erlangen.de

Hinweis: Momentan ist leider noch keine Nutzung des Antrags mit der Unternehmens-ID möglich. Sie können aber stellvertretend für ihr Unternehmen eine Antragstellung mit Bayern-ID oder als Privatperson durchführen.

Bohrung anzeigen

gemäß § 49 WHG und Art. 30 BayWG

all fields with (*) are required

Bayern-ID aus technischen Gründen zur Zeit nicht verfügbar!

Wie möchten Sie den Antrag stellen?
Organisationsbezogene Daten
Ihre persönlichen Daten
Bohrfirma

Hinweis: Für Kleinbohrungen (<DN100) ist keine Zertifizierung nach DVGW 120-1 erforderlich.

Fachgutachterliche Begleitung
Standort der geplanten Bohrung
Zweck der Bohrung

Hinweis: Bei der Errichtung von Bohrpfählen, Bohrpfahlwänden etc. ist zusätzlich zur Bohranzeige für das Einbringen von Stoffen in das Grundwasser (z.B. Beton, Zement) eine wasserrechtliche Beurteilung erforderlich. Bei größeren Baukörpern in der grundwassergesättigten Zone ist auch ein zeitweise oder andauerndes Aufstauen, Umleiten oder Absenken von Grundwasser durch die Behörde zu bewerten. Zur schnelleren Bewertung, ob für das Einbringen von Stoffen in das Grundwasser eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich ist oder eine Anzeige ausreicht, ist es sinnvoll, bereits im Rahmen der Bohranzeige die vorgesehenen Einsatzstoffe anzugeben und entsprechende bauaufsichtliche Zulassungen des Deutschen Instituts für Bautechnik oder europäische technische Zulassungen beizulegen.

Hinweis: Für das Ableiten von Grundwasser im Rahmen der Bauwasserhaltungen ist grundsätzlich eine wasserrechtliche Genehmigung notwendig.

Hinweis: Gartenbrunnen Für die Errichtung von Gartenbrunnen ist ein eigenes Anzeigeformular auszufüllen.

Angaben zur Bohrung
Grundwassermessstellen / Brunnen
Bohrlochverfüllung

Bitte geben Sie nachfolgend an, wie das Bohrloch verfüllt werden soll.

Benötigte Dokumente

Für den Antrag müssen Sie folgende Dokumente hochladen:

Hinweis: Schichtenverzeichnisse sind der Bohranzeige nur beizulegen, wenn der Untergrundaufbau aus dem unmittelbaren Umfeld der geplanten Bohrung bekannt ist.

Hinweis:

Dem Umweltamt und dem Wasserwirtschaftsamt (poststelle@wwa-n.bayern.de) müssen nach Abschluss der Arbeiten folgende Unterlagen digital vorgelegt werden:

  • Lageplan
  • Schichtenverzeichnis / Bohrprofil (DIN EN ISO 14688, 14689, EN ISO 22475-1)
  • Ausbauplan (bei Grundwassermessstellen)
  • Koordinaten der Bohrungen (Rechts-/Hochwert)
  • Höhenangaben (in m NN)
  • Laborprüfberichte (soweit Messungen durchgeführt wurden)
  • Gutachterliche Kurzstellungnahme (soweit bei den Untersuchungen besondere Vorkommnisse, z.B. organoleptische Auffälligkeiten, Boden-, Grundwasserverunreinigungen, etc. festgestellt wurden)
Wie geht es weiter?

Nach dem Absenden des Antrags haben Sie die Möglichkeit, eine Kopie für Ihre Unterlagen herunterzuladen.

Möchten Sie uns noch etwas mitteilen?