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Stadt Erlangen

Abt. Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Rathausplatz 1, 2. OG, Zimmer 233

91052 Erlangen

Telefon: +(49) 09131 86 - 2768
E-Mail: veranstaltungen@stadt.erlangen.de

Sondernutzung abmelden

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Wie möchten Sie den Antrag stellen?
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Hinweis: Die Angabe der Bankverbindung ist für die Gebührenerstattung erforderlich.

Auszug aus der Gebührensatzung zur Satzung der Stadt Erlangen für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen: § 7 Gebührenerstattung
 

(1) Wird von einer Erlaubnis kein Gebrauch gemacht, so sind bereits bezahlte Sondernutzungsgebühren ganz oder teilweise zu erstatten bzw. zu erlassen.
 

(2) Endet die Sondernutzung vor Ablauf des Zeitraumes, für den die Sondernutzungsgebühren entrichtet wurden, so ist die Gebühr anteilig zu erstatten.
 

(3) Der Erstattungsantrag muss binnen einer Ausschlussfrist von einem Monat nach Beendigung der Sondernutzung oder nach dem beabsichtigten Beginn der Sondernutzung bei der Stadt schriftlich eingegangen sein.
 

(4) Beträge unter 5,- € werden nicht erstattet.

Wie geht es weiter?

Nach dem Absenden des Antrags haben Sie die Möglichkeit, eine Kopie für Ihre Unterlagen herunterzuladen.

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