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Stadt Erlangen

Amt für Umweltschutz und Energiefragen

Schuhstraße 40

91052 Erlangen

Telefon: +(49) 09131 / 86 - 1273
E-Mail: gewaesserschutz@stadt.erlangen.de

 

Anzeige eines Gartenbrunnens  

Bohranzeige gem. Art. 30 des Bayer. Wassergesetzes (BayWG)

all fields with (*) are required

Bayern-ID aus technischen Gründen zur Zeit nicht verfügbar!

Ihre persönlichen Daten
Grundstück auf dem der Brunnen geplant ist
Beschreibung des Brunnens
Beschreibung der Förderanlage
Sonstige Angaben

Beschreibung der näheren Umgebung;
Entfernung des Brunnens im Umkreis bis zu 25 m

Hinweis

Die Anzeige ist mit einem Lageplan einzureichen. Auf diesem ist der Standort des Brunnens einzutragen. Wenn das Grundstück in den Ortsteilen Eltersdorf, Frauenaurach, Hüttendorf, Neuses, Kriegenbrunn oder Tennenlohe liegt, ist zusätzlich beim Zweckverband zur Wasserversorgung der Eltersdorfer Gruppe, Äußere Brucker Straße 33, 91052 Erlangen, eine Befreiung vom Benutzungszwang zu beantragen. Für den Ortsteil Dechsendorf ist eine Befreiung durch den Zweckverband der Seebachgruppe, Hannberger Straße 5, 

91093 Heßdorf erforderlich.

 

Lagepläne im Maßstab M : 1000 sind beim Vermessungsamt Erlangen, Nägelsbachstraße 67,
91052 Erlangen (gegen Gebühr) erhältlich.

Hinweis

  • Das Grundwasser darf nur zur Gartenbewässerung auf dem genannten Grundstück verwendet werden.
  • Die Bohrtiefe ist auf das erste Grundwasserstockwerk begrenzt
  • Die Wasserentnahme darf 3 Liter pro Sekunde nicht überschreiten.
  • Zwischen dem Brunnen und den Leitungen der öffentlichen Wasserversorgung darf keine Verbindung bestehen.

 

Die Anzeige zur Errichtung des Brunnens wurde, ordnungsgemäß eingereicht. Somit besteht Einverständnis mit dieser Brunnenbohrung.
 

Der Ausbauplan mit Angabe der endgültigen Tiefe ist eine Niederbringung des Brunnen
nachzureichen.

Benötigte Dokumente

Für den Antrag müssen Sie folgende Dokumente hochladen:

Wie geht es weiter?

Nach dem Absenden des Antrags haben Sie die Möglichkeit, eine Kopie für Ihre Unterlagen herunterzuladen.

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