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Stadt Erlangen

Amt für Umweltschutz und Energiefragen

Schuhstraße 40

91052 Erlangen

Telefon: +(49) 09131 - 86 3480 oder 86 2784
E-Mail: kreislaufwirtschaft@stadt.erlangen.de

Auskunftsbogen Gastronomieabfälle

all fields with (*) are required

Enthält das Vertrauensnivau auf dessen Grundlage die Authentifizierung stattgefunden hat. Wird unter anderem genutzt um die Fieldsets mit den Bürgerkontodaten entsprechend zu kennzeichnen und dem Sachbearbeiter das zu grunde liegende Vertrauensnivau auf einen Blick anzuzeigen

Quelle der Identitätsprüfung

(Mögliche Werte sind: eIDAS, eID, Smart-eID, Authega, Elster, Benutzername oder FINK)

Dient einer näheren Differenzierung über das Vertrauensniveau hinaus, um zu Ermitteln welcher konkrete Service die Identitätsprüfung durchgeführt hat.

Feld zum Steuern der Anzeige für "Ihre persönlichen Daten". Blendet das Fieldset für die Anzeige der persönlichen Daten aus, wenn der Wert ungleich true ist und der Wert des Feldes "IsOrganization" ebenfalls einer Wert ungleich true hat. (Realisierung über zusätzlich eingebundenes JS)

Feld zum Steuern der Anzeige. Blendet Fieldset für organisationsbezogene Daten aus, wenn IsOrganization nicht den Wert true hat

Bayern-ID aus technischen Gründen zur Zeit nicht verfügbar!

Hilfetext

Das Bürgerkonto (BayernID) ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen. Wenn Sie sich einmalig registrieren, können Sie das Bürgerkonto für alle Online-Dienste aller Behörden nutzen. Nach der erfolgreichen Anmeldung wird das Formular automatisch mit den Daten des Bürgerkontos befüllt.

Hier haben Sie die Möglichkeit, sich einen leeren Antrag als PDF herunterzuladen.

>> Informationen zum Online-Antrag

Daten der Gaststätte
Tonnen des Betriebs

Tragen Sie bitte nachfolgend die Tonnen ein, die für den Betrieb zur Verfügung stehen.

Sonstiges

Hinweis: Ab 1. Januar 2023 gilt die Mehrwegangebotspflicht nach dem Verpackungsgesetz (§§ 33, 34 VerpackG).

 

Gastronomische Betriebe sind verpflichtet, für verzehrfertige Lebensmittel in Einwegbehältnissen aus Kunststoff oder mit Kunststoffbeschichtung sowie für sämtliche Einweggetränkebecher vor Ort und zur Mitnahme auch eine Mehrwegalternative anzubieten. Dies gilt auch bei to-go Bestellungen, Lieferungen und Abholungen, die per Telefon oder übers Internet aufgegeben wurden.

 

Ausnahmen gelten für Betriebe unter 80 qm Verkaufsfläche und weniger als 5 Angestellten.

 

Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie unter: https://erlangen.de/aktuelles/essen-und-getraenke-in-mehrweg

 

Bestätigung
Wie geht es weiter?

Nach dem Absenden des Antrags haben Sie die Möglichkeit, eine Kopie für Ihre Unterlagen herunterzuladen.

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