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Stadt Erlangen

Amt für Umweltschutz und Energiefragen

Schuhstraße 40, 4. OG, 91052 Erlangen

E-Mail: baumschutz@stadt.erlangen.de

Tel.      09131 / 86 - 2147

Antrag auf Befreiung von der Baumschutzverordnung 

(Baumfällung/Rückschnitt)

all fields with (*) are required

Bayern-ID aus technischen Gründen zur Zeit nicht verfügbar!

Ihre persönlichen Daten

An diese Adresse werden Bescheid und Rechnung versandt.

Eigentümer*in des Grundstücks

Hinweis:
Der Antrag wird auch ohne diese Erklärung bearbeitet, da die Genehmigungsfähigkeit zur Veränderung oder Beseitigung von Bäumen unabhängig von den Eigentumsverhältnissen geprüft wird. Allerdings müssen Sie privatrechtlich die Zustimmung der Eigentümerin oder des Eigentümers einholen, bevor Sie Maßnahmen an benachbarten Gehölzen durchführen.

Angaben zum Baum

Hinweis:

Die Satzung zum Schutz des Baumbestandes findet keine Anwendung bei Obstgehölzen, mit Ausnahme von Walnussbäumen, Esskastanien und Vogelkirschen.

Geschützt sind Bäume mit einem Stammumfang ab 80 cm in einem Meter Höhe über dem Erdboden. Bei Bäumen, die sich unterhalb eines Meters aufgabeln, wird unterhalb der Gabelung gemessen.

Darüber hinaus sind Bäume geschützt , die aufgrund von Festsetzungen eines Bebauungsplans oder als Ersatzbäume zu erhalten sind.

Standort Baum

Begründung für das Fällen bzw. das Zurückschneiden

Hinweis:

Die Genehmigung zur Fällung oder zum Rückschnitt kann nur erteilt werden, wenn hierfür hinreichende Gründe vorliegen (vgl. § 67 Bundesnaturschutzgesetz). Die normalen Lebensäußerungen des Baumes, wie Laubfall, Schattenwurf und Wurzelbildung sind in der Regel zumutbar und können nicht als Begründung für die Entfernung eines Baumes angeführt werden.

Wie geht es weiter?

Nach dem Absenden des Antrags haben Sie die Möglichkeit, eine Kopie für Ihre Unterlagen herunterzuladen.

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