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Stadt Erlangen

Amt für Umweltschutz und Energiefragen

Untere Naturschutzbehörde

Schuhstraße 40

91052 Erlangen

Telefon: +(49) 09131 / 86 - 2518
E-Mail: artenschutz@stadt.erlangen.de

 

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Überprüfen und Absenden

Bestandsanzeige für besonders geschützte Wirbeltiere

gemäß § 7 Abs. 2 Bundesartenschutzverordnung

all fields with (*) are required

Enthält das Vertrauensnivau auf dessen Grundlage die Authentifizierung stattgefunden hat. Wird unter anderem genutzt um die Fieldsets mit den Bürgerkontodaten entsprechend zu kennzeichnen und dem Sachbearbeiter das zu grunde liegende Vertrauensnivau auf einen Blick anzuzeigen

Quelle der Identitätsprüfung

(Mögliche Werte sind: eIDAS, eID, Smart-eID, Authega, Elster, Benutzername oder FINK)

Dient einer näheren Differenzierung über das Vertrauensniveau hinaus, um zu Ermitteln welcher konkrete Service die Identitätsprüfung durchgeführt hat.

Feld zum Steuern der Anzeige für "Ihre persönlichen Daten". Blendet das Fieldset für die Anzeige der persönlichen Daten aus, wenn der Wert ungleich true ist und der Wert des Feldes "IsOrganization" ebenfalls einer Wert ungleich true hat. (Realisierung über zusätzlich eingebundenes JS)

Feld zum Steuern der Anzeige. Blendet Fieldset für organisationsbezogene Daten aus, wenn IsOrganization nicht den Wert true hat

Das Bürgerkonto (BayernID) ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen. Wenn Sie sich einmalig registrieren, können Sie das Bürgerkonto für alle Online-Dienste aller Behörden nutzen. Nach der erfolgreichen Anmeldung wird das Formular automatisch mit den Daten des Bürgerkontos befüllt.

Hier haben Sie die Möglichkeit, sich einen leeren Antrag als PDF herunterzuladen bzw. eine zuvor gespeicherte Version den Antrags im XML-Format hochzuladen.

>> Informationen zum Online-Antrag

Ihre persönlichen Daten

Wenn Sie den Antrag nicht komplett ausfüllen können, haben sie die Möglichkeit, den aktuellen Stand des Formulars als XML-Datei lokal zu speichern und zu einem anderen Zeitpunkt wieder hochzuladen, um mit der Bearbeitung fortzufahren.

Zweck der Tierhaltung
Herkunft des Wirbeltiers
Elterntiere

Männliches Elterntier

Weibliches Elterntier

Angaben zum geschützten Tier

Aufenthaltsort der Tiere (genaue Anschrift)

Wenn Sie den Antrag nicht komplett ausfüllen können, haben sie die Möglichkeit, den aktuellen Stand des Formulars als XML-Datei lokal zu speichern und zu einem anderen Zeitpunkt wieder hochzuladen, um mit der Bearbeitung fortzufahren.

Wo wurden die Tiere erworben?
Daten zur Kennzeichnung
Bitte laden Sie folgende Nachweise hoch

Bitte Kaufvertrag, Herkunftsnachweis und Zuchtbelege mit Angabe zu Art des Tieres (deutsch und wissenschaftlich) Anzahl, Alter, Geschlecht, Kennzeichnung, Elterntiere, Name, Anschrift des Züchters sowie von Käufer und Verkäufer mit Unterschrift und Datum in Kopie beifügen.

Grund der Abmeldung

Angaben zum verbleib der Tiere, bei Tod, Entweichen oder Diebstahl EG-Bescheinigung mit Foto bitte im Original beilegen

Weitergabe des Tieres

Hinweis:

Auszug § 7 Abs. 2 Bundesartenschutzverordnung:
Wer Wirbeltiere der besonders geschützten Arten hält, hat der nach Landesrecht zuständigen Behörde unverzüglich nach Beginn der Haltung den Bestand der Tiere und nach der Bestandsanzeige den Zu- und Abgang sowie eine Kennzeichnung von Tieren unverzüglich schriftlich anzuzeigen; die Anzeige muss Angaben enthalten über Zahl, Art, Alter, Geschlecht, Herkunft, Verbleib, Standort, Verwendungszweck und Kennzeichen der Tiere. Die Verlegung des regelmäßigen Standorts der Tiere ist unverzüglich anzuzeigen. Bitte beachten Sie, dass ein Verstoß gegen diese Meldepflicht ein Bußgeld nach sich ziehen kann.


Kennzeichnung der Tiere:

  • Bei Vögeln erfolgt die Kennzeichnung mittels Ring oder Transponder.
  • Bei Reptilien erfolgt die Kennzeichnung mittels Transponder oder Fotodokumentation.
  • Die Fotodokumentation bei kennzeichnungspflichtigen Schildkröten (Testudo hermanni, Testudo graeca, Testudo marginata, Testudo kleinmanni, Geochelone radiata) ist nur gültig, wenn die Veränderungen der Individualmerkmale lückenlos dokumentiert werden. Dazu sind bei juvenilen Tieren (Jungtiere) jährlich und bei adulten Tieren (Alttiere) ab 500g alle 5 Jahre scharfe Farbfotos des Bauch- und Rückenpanzers anzufertigen. Ab 500 g kann die kennzeichnungspflichtige Schildkröte auch mit einem Transponder (eingepflanzter Mikrochip) versehen werden. Die Transpondernummer ist dann der Behörde mitzuteilen.

 

  • Bei kennzeichnungspflichtigen Schlangen (Acrantophis dumerili, Acrantophis madagascariensis und Sanzinia madagascariensis) ist die linke und rechte Kopfseite, der Unterkiefer, die Kopfoberseite sowie die Oberseite der ersten fünf bis acht Fleckenmuster scharf zu fotografieren.

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Wie geht es weiter?

Nach dem Absenden des Antrags haben Sie die Möglichkeit, eine Kopie für Ihre Unterlagen herunterzuladen.

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