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Stadt Erlangen

Amt für Umweltschutz und Energiefragen

Untere Naturschutzbehörde

Schuhstraße 40

91052 Erlangen

Telefon: +(49) 09131 / 86 - 2518
E-Mail: artenschutz@stadt.erlangen.de

 

Bestandsanzeige für besonders geschützte Wirbeltiere

gemäß § 7 Abs. 2 Bundesartenschutzverordnung

all fields with (*) are required
Ihre persönlichen Daten
Zweck der Tierhaltung
Herkunft des Wirbeltiers
Elterntiere

Männliches Elterntier

Weibliches Elterntier

Angaben zum geschützten Tier

Aufenthaltsort der Tiere (genaue Anschrift)

Wo wurden die Tiere erworben?
Daten zur Kennzeichnung
Bitte laden Sie folgende Nachweise hoch
Grund der Abmeldung
Weitergabe des Tieres

Hinweis:

Auszug § 7 Abs. 2 Bundesartenschutzverordnung:
Wer Wirbeltiere der besonders geschützten Arten hält, hat der nach Landesrecht zuständigen Behörde unverzüglich nach Beginn der Haltung den Bestand der Tiere und nach der Bestandsanzeige den Zu- und Abgang sowie eine Kennzeichnung von Tieren unverzüglich schriftlich anzuzeigen; die Anzeige muss Angaben enthalten über Zahl, Art, Alter, Geschlecht, Herkunft, Verbleib, Standort, Verwendungszweck und Kennzeichen der Tiere. Die Verlegung des regelmäßigen Standorts der Tiere ist unverzüglich anzuzeigen. Bitte beachten Sie, dass ein Verstoß gegen diese Meldepflicht ein Bußgeld nach sich ziehen kann.


Kennzeichnung der Tiere:

  • Bei Vögeln erfolgt die Kennzeichnung mittels Ring oder Transponder.
  • Bei Reptilien erfolgt die Kennzeichnung mittels Transponder oder Fotodokumentation.
  • Die Fotodokumentation bei kennzeichnungspflichtigen Schildkröten (Testudo hermanni, Testudo graeca, Testudo marginata, Testudo kleinmanni, Geochelone radiata) ist nur gültig, wenn die Veränderungen der Individualmerkmale lückenlos dokumentiert werden. Dazu sind bei juvenilen Tieren (Jungtiere) jährlich und bei adulten Tieren (Alttiere) ab 500g alle 5 Jahre scharfe Farbfotos des Bauch- und Rückenpanzers anzufertigen. Ab 500 g kann die kennzeichnungspflichtige Schildkröte auch mit einem Transponder (eingepflanzter Mikrochip) versehen werden. Die Transpondernummer ist dann der Behörde mitzuteilen.

 

  • Bei kennzeichnungspflichtigen Schlangen (Acrantophis dumerili, Acrantophis madagascariensis und Sanzinia madagascariensis) ist die linke und rechte Kopfseite, der Unterkiefer, die Kopfoberseite sowie die Oberseite der ersten fünf bis acht Fleckenmuster scharf zu fotografieren.
Wie geht es weiter?

Nach dem Absenden des Antrags haben Sie die Möglichkeit, eine Kopie für Ihre Unterlagen herunterzuladen.

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