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Stadt Erlangen

Standesamt - Bestattungswesen

Michael-Vogel-Straße 4

91052 Erlangen

Telefon: +(49) 09131 86-2973/2209/2206
E-Mail: friedhof@stadt.erlangen.de

Eine Bestattung anmelden

all fields with (*) are required

Enthält das Vertrauensnivau auf dessen Grundlage die Authentifizierung stattgefunden hat. Wird unter anderem genutzt um die Fieldsets mit den Bürgerkontodaten entsprechend zu kennzeichnen und dem Sachbearbeiter das zu grunde liegende Vertrauensnivau auf einen Blick anzuzeigen

Quelle der Identitätsprüfung

(Mögliche Werte sind: eIDAS, eID, Smart-eID, Authega, Elster, Benutzername oder FINK)

Dient einer näheren Differenzierung über das Vertrauensniveau hinaus, um zu Ermitteln welcher konkrete Service die Identitätsprüfung durchgeführt hat.

Feld zum Steuern der Anzeige für "Ihre persönlichen Daten". Blendet das Fieldset für die Anzeige der persönlichen Daten aus, wenn der Wert ungleich true ist und der Wert des Feldes "IsOrganization" ebenfalls einer Wert ungleich true hat. (Realisierung über zusätzlich eingebundenes JS)

Feld zum Steuern der Anzeige. Blendet Fieldset für organisationsbezogene Daten aus, wenn IsOrganization nicht den Wert true hat

Bayern-ID aus technischen Gründen zur Zeit nicht verfügbar!

Hilfetext

Das Bürgerkonto (BayernID) ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen. Wenn Sie sich einmalig registrieren, können Sie das Bürgerkonto für alle Online-Dienste aller Behörden nutzen. Nach der erfolgreichen Anmeldung wird das Formular automatisch mit den Daten des Bürgerkontos befüllt.

Hier haben Sie die Möglichkeit, sich einen leeren Antrag als PDF herunterzuladen.

>> Informationen zum Online-Antrag

Persönlichen Daten und letzte Adresse des Verstorbenen

Benötigen Sie folgende Ausstattungsmöglichkeiten für die Beisetzung, wenn ja geben Sie die Anzahl an.

Lage

Falls Sie Gruppe, Reihe und Nummer des Grabes nicht wissen, reicht uns auch der Name und Vorname der zuletzt bestatteten Person

zuletzt bestatte Person

Hinweis:Bei Erdbestattungen müssen die Grabanlagen immer entfernt werden und bei Urnenbeisetzungen können Grabanlagen mit Zustimmung der Friedhofsverwaltung auf der Grabstätte verbleiben.

Hinweis:Der Friedhof, auf dem bestattet wird, richtet sich nach dem Sprengel des Wohnsitzes des Verstorbenen.

Hinweis: Wer übernimmt das Grabrecht anstelle der verstorbenen Person?

Gebührenschuldner

Hinweis: Gebührenschuldner der Bestattungsgebühren ist, wer sich gegenüber der Friedhofsverwaltung zur Übernahme der Gebühren mittels der Unterschrift auf diesem Formular verpflichtet.

Hinweis: Falls Grabrechtsinhaber und Gebührenschuldner unterschiedliche Personen

Wie geht es weiter?

Nach dem Absenden des Antrags haben Sie die Möglichkeit, eine Kopie für Ihre Unterlagen herunterzuladen.