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Stadt Erlangen

Entwässerungsbetrieb

Werner-von-Siemens-Straße 61

91052 Erlangen

Telefon: 09131 86-1818
E-Mail: abwassergebuehr@stadt.erlangen.de

 

Zertifiziert nach DIN EN ISO 9001, 14001 und 50001 sowie OHRIS

Login / persönliche Daten
Antragsdaten
Überprüfen und Absenden

Antrag auf Einzelveranlagung Niederschlagswasser

all fields with (*) are required

Enthält das Vertrauensnivau auf dessen Grundlage die Authentifizierung stattgefunden hat. Wird unter anderem genutzt um die Fieldsets mit den Bürgerkontodaten entsprechend zu kennzeichnen und dem Sachbearbeiter das zu grunde liegende Vertrauensnivau auf einen Blick anzuzeigen

Quelle der Identitätsprüfung

(Mögliche Werte sind: eIDAS, eID, Smart-eID, Authega, Elster, Benutzername oder FINK)

Dient einer näheren Differenzierung über das Vertrauensniveau hinaus, um zu Ermitteln welcher konkrete Service die Identitätsprüfung durchgeführt hat.

Feld zum Steuern der Anzeige für "Ihre persönlichen Daten". Blendet das Fieldset für die Anzeige der persönlichen Daten aus, wenn der Wert ungleich true ist und der Wert des Feldes "IsOrganization" ebenfalls einer Wert ungleich true hat. (Realisierung über zusätzlich eingebundenes JS)

Feld zum Steuern der Anzeige. Blendet Fieldset für organisationsbezogene Daten aus, wenn IsOrganization nicht den Wert true hat

Bayern-ID aus technischen Gründen zur Zeit nicht verfügbar!

Hilfetext

Das Bürgerkonto (BayernID) ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen. Wenn Sie sich einmalig registrieren, können Sie das Bürgerkonto für alle Online-Dienste aller Behörden nutzen. Nach der erfolgreichen Anmeldung wird das Formular automatisch mit den Daten des Bürgerkontos befüllt.

Hier haben Sie die Möglichkeit, sich einen leeren Antrag als PDF herunterzuladen bzw. eine zuvor gespeicherte Version den Antrags im XML-Format hochzuladen.

>> Informationen zum Online-Antrag

Ihre persönlichen Daten

Merkblatt zum Antrag auf Einzelveranlagung
 

  1. Flächenermittlung: Welche bebauten und befestigten Flächen befinden sich auf Ihrem Grundstück?
    Bitte skizzieren Sie auf Seite 3 des Antrags Ihr Grundstück mit allen Gebäuden und befestigten Flächen (z.B. Garageneinfahrten, Stellplätze, Hauszuwegungen). Bitte geben Sie jeder im Lageplan dargestellten Fläche eine Nummer und führen Sie diese in der jeweiligen Tabelle „Gebäudeflächen“ oder „befestigte Flächen“ auf. Hierzu tragen Sie unter „Bezeichnung“ ein, um was für eine Fläche es sich handelt. Ferner geben Sie bitte die jeweilige Flächengröße in Quadratmetern (m²) an.Gerne können Sie zur Erläuterung einen maßstabsgetreuen Lageplan Ihres Grundstücks beilegen, der die vorhandenen Flächen darstellt.
     
  2.  Entwässerungsart: Wie wird die jeweilige Fläche entwässert?Bitte geben Sie hier für jede aufgeführte Fläche an, wie das Niederschlagswasser entwässert wird. Beispiele für die Ent-
    wässerung in den Kanal sind Dachflächen, die das Niederschlagswasser über ein Regenrohr in den Kanal entwässern. Dies trifft auch dann zu, wenn die Entwässerung indirekt, z.B. über eine Zisterne mit Notüberlauf erfolgt. Ebenso sind hier beispielsweise befestigte Flächen anzugeben, von denen
    das Niederschlagswasser auf die Straße und somit mittelbar in den Kanal entwässert. Weist eine Fläche keinen Anschluss an den Kanal auf, so kreuzen Sie bitte an, wie die Fläche entwässert wird.Fließt das Niederschlagswasser beispielsweise in den Garten oder wird es in eine Versicker-
    ungsanlage ohne Notüberlauf eingeleitet?
     
  3. Haben Sie die Angaben vollständig getätigt?
    Beträgt die Abweichung mindestens 20 % bzw. 250 m²?

    Vergewissern Sie sich bitte, dass Sie alle auf dem Grundstück vorhandenen Flächen vollständig
    und mit Angabe der Entwässerungsart angegeben haben. Überprüfen Sie bitte, dass der Grenzwert
    für den Antrag auf Einzelveranlagung erreicht wird. Hierzu muss die tatsächlich versiegelte und einleitende Fläche um mind. 20 % bzw. 250 m² von der gebührenpflichtigen Fläche nach Gebietsabflussbeiwert abweichen. (Hinweis: Gegebenenfalls wird auch eine „nach oben“
    abweichende tatsächlich versiegelte und einleitende Fläche von Amts wegen im Zuge einer Einzelfallveranlagung berücksichtigt.) Beispiel: Bei einer Grundstücksgröße von 500 m² und einer GAB-Einstufung von 0,45 wird angenommen, dass 225 m² Fläche versiegelt und an die Entwässerungsanlage angeschlossen sind (500 m² x 0,45 = 225 m²). Dies ist die gebührenpflichtige Fläche nach Gebietsabflussbeiwert. Um einen Antrag auf Einzelveranlagung stellen zu können muss die tatsächlich versiegelte und angeschlossene Fläche um mindestens 45 m² kleiner sein, als diese angenommene gebühren-pflichtige Fläche. Hier müsste die Summe aller Flächen höchstens 180 m² betragen. Zählen Sie alle in die Entwässerungseinrichtung einleitenden Flächen zusammen und vergleichen Sie diese mit dem für Ihr Grundstück ermittelten Grenzwert. Unter Ziffer 3 haben
    Sie noch Raum für erläuternde Bemerkungen oder Angaben zu Adresskorrekturen.

    Wichtig: Vergessen Sie nicht zu unterschreiben, bevor Sie den Antrag an die angegebene Anschrift zurücksenden!
     

Hilfestellung
Bei Rückfragen zu dem Antrag auf Einzelveranlagung oder rund um die Einführung der getrennten Abwassergebühr können Sie sich gerne unter Tel. 09131/ 86-1818 an uns wenden oder uns eine E-Mail senden an abwassergebuehr@stadt.erlangen.de. Gerne vereinbaren wir auch einen persönlichen Beratungstermin.
 

Wenn Sie den Antrag nicht komplett ausfüllen können, haben sie die Möglichkeit, den aktuellen Stand des Formulars als XML-Datei lokal zu speichern und zu einem anderen Zeitpunkt wieder hochzuladen, um mit der Bearbeitung fortzufahren.

Benötigte Dokumente

Die bebauten und befestigten Flächen des Grundstückes und ihre jeweilige Größe bitte in der hoch geladenen Planskizze darstellen.

Objektbezeichnung

mehrfach Auswahl möglich

Gebäudeflächen
befestigte Flächen

Wenn Sie den Antrag nicht komplett ausfüllen können, haben sie die Möglichkeit, den aktuellen Stand des Formulars als XML-Datei lokal zu speichern und zu einem anderen Zeitpunkt wieder hochzuladen, um mit der Bearbeitung fortzufahren.

Wie geht es weiter?

Nach dem Absenden des Antrags haben Sie die Möglichkeit, eine Kopie für Ihre Unterlagen herunterzuladen.

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