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Stadt Erlangen

Rechtsamt

Rathausplatz 1

91052 Erlangen
Telefon: +(49) 09131 - 86 1519
E-Mail: ordnungswidrigkeiten@stadt.erlangen.de

Erklärung zur Verfassungstreue für die Wahl der ehrenamtlichen Verwaltungsrichter*innen Amtsperiode 01.04.2025 bis 31.03.2030

all fields with (*) are required

Enthält das Vertrauensnivau auf dessen Grundlage die Authentifizierung stattgefunden hat. Wird unter anderem genutzt um die Fieldsets mit den Bürgerkontodaten entsprechend zu kennzeichnen und dem Sachbearbeiter das zu grunde liegende Vertrauensnivau auf einen Blick anzuzeigen

Quelle der Identitätsprüfung

(Mögliche Werte sind: eIDAS, eID, Smart-eID, Authega, Elster, Benutzername oder FINK)

Dient einer näheren Differenzierung über das Vertrauensniveau hinaus, um zu Ermitteln welcher konkrete Service die Identitätsprüfung durchgeführt hat.

Feld zum Steuern der Anzeige für "Ihre persönlichen Daten". Blendet das Fieldset für die Anzeige der persönlichen Daten aus, wenn der Wert ungleich true ist und der Wert des Feldes "IsOrganization" ebenfalls einer Wert ungleich true hat. (Realisierung über zusätzlich eingebundenes JS)

Feld zum Steuern der Anzeige. Blendet Fieldset für organisationsbezogene Daten aus, wenn IsOrganization nicht den Wert true hat

Bayern-ID aus technischen Gründen zur Zeit nicht verfügbar!

Hilfetext

Hier haben Sie die Möglichkeit, sich einen leeren Antrag als PDF herunterzuladen.

>> Informationen zum Online-Antrag

Ihre persönlichen Daten
Erläuterungen:

Ehrenamtliche Richterinnen und Richter müssen sich durch ihr gesamtes Verhalten zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Bayerischen Verfassung bekennen und für ihre Erhaltung eintreten.
Die freiheitliche demokratische Grundordnung ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eine Ordnung, die unter Ausschluss jeglicher Gewalt- und Willkürherrschaft eine rechtsstaatliche Herrschaftsordnung auf der Grundlage der Selbstbestimmung des Volkes nach dem Willen der jeweiligen Mehrheit und der Freiheit und Gleichheit darstellt. Sie ist das Gegenteil des totalen Staates, der als ausschließliche Herrschaftsmacht Menschenwürde, Freiheit und Gleichheit ablehnt. Zu den grundlegenden Prinzipien dieser Ordnung sind insbesondere zu rechnen:

 

  • die Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, vor allem vor dem Recht der Persönlichkeit auf Leben
    und freie Entfaltung,
  • die Volkssouveränität,
  • die Gewaltenteilung,
  • die Verantwortlichkeit der Regierung, 
  • die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung,
  • die Unabhängigkeit der Gerichte,
  • das Mehrparteienprinzip,
  • die Chancengleichheit für alle politischen Parteien,
  • das Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition.
Erklärungen:

Die Unterschrift ist zwingend erforderlich

Hinweis: Nachdem zwingend eine Unterschrift erforderlich ist, drucken Sie diese Erklärung bitte aus und fügen sie unterschrieben als Scan / Bild dem Bewerbungsformular für die ehrenamtlichen Verwaltungsrichter*innen bei. (beide Seiten)