DE | EN

Bürgeramt

Abteilung Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Rathausplatz 1, 3. OG, Zimmer 306

91052 Erlangen
Telefon: 09131 / 86 - 2495

Fax: 09131 / 86 - 2460
E-Mail: sicherheit@stadt.erlangen.de

Vorhandenen Jagdschein verlängern

all fields with (*) are required

Bayern-ID aus technischen Gründen zur Zeit nicht verfügbar!

Angaben zum Jagdschein
Ihre persönlichen Daten
Benötigte Dokumente

Für den Antrag müssen Sie folgende Dokumente hochladen:

Hinweis: Vom Personalausweis wird die Vorder- und Rückseite benötigt. Falls Sie für die Rückseite ein zweites Upload-Feld benötigen, können Sie dieses mit (+) hinzufügen.

Hinweis: Die nachfolgend genannten Dokumente werden im Original benötigt. Sie können diese nach vorheriger Terminvereinbarung  persönlich vorlegen oder per Post an folgende Adresse senden:

 

Bürgeramt

Abteilung Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Rathausplatz 1, 3. OG, Zimmer 306

91052 Erlangen

Folgende Dokumente werden im Original benötigt:

  • Aktueller Jagdschein mit freiem Verlängerungsfeld

Hinweis: Falls in Ihrem Jagdschein kein freies Verlängerungsfeld mehr vorhanden ist, wird zusätzlich ein aktuelles Lichtbild (Maße ca. 45 mm x 35 mm) benötigt.

Zuverlässigkeit und persönliche Eignung

Hinweis: Die Abgabe falscher Erklärungen kann unter Umständen den Entzug des Jagdscheins nach sich ziehen.

Hinweis: Bei Ausländer*innen beziehungsweise dauerhaft im Ausland wohnhaften Antragsteller*innen, die sich nur besuchsweise in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten, sind zur Durchführung der für die Jagdscheinerteilung erforderlichen Zuverlässigkeitsüberprüfung unter Umständen gesonderte Nachweise zu erbringen. Sofern dies auf Sie zutrifft, wenden Sie sich für nähere Informationen bitte an die o.g. Kontaktdaten.

Hinweis: Bei dauerhaft oder innerhalb der vergangenen drei Jahre im Ausland wohnhaften Antragsteller*innen sind zur Durchführung der für die Jagdscheinerteilung erforderlichen Zuverlässigkeitsüberprüfung unter Umständen gesonderte Nachweise zu erbringen. Sofern dies auf Sie zutrifft, wenden Sie sich für nähere Informationen bitte an die o.g. Kontaktdaten.

Angaben zur Jagdhaftpflichtversicherung

Hinweis: Die Erteilung des von Ihnen beantragten Jagdscheins ist von dem Nachweis einer ausreichenden Jagdhaftpflichtversicherung abhängig. Hierzu ist eine schriftliche Bestätigung des Versicherers vorzulegen, aus der sich ergibt, dass bei dem genannten Versicherer für den zu bezeichnenden Versicherungsnehmer eine Jagdhaftpflichtversicherung besteht, die den gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere Deckungssumme) entspricht. Die Mindestversicherungssumme beträgt 500.000 Euro für Personenschäden und 50.000 Euro für Sachschäden. Weiter müssen Versicherungsbeginn und -dauer in der Bestätigung angegeben sein. Die Gültigkeitsdauer muss die des beantragten Jagdscheins vollständig umfassen.

Angaben zu Jagdausübungsberechtigungen

Bitte geben Sie nachfolgend Ihr(e) Jagdrevier(e) an. Mit (+) können Sie weitere Reviere hinzufügen.

Hinweis: Die Fläche, auf der einem*r Jagdausübungsberechtigten oder Inhaber*in einer entgeltlichen Jagderlaubnis auf Dauer (mit einer Gültigkeitsdauer von über einem Jagdjahr) die Ausübung des Jagdrechts zusteht, ist von der zuständigen Behörde in den Jagdschein einzutragen. Wer die Erteilung oder Verlängerung eines Jahresjagdscheins beantragt, hat dabei schriftlich anzugeben, ob er*sie als Inhaber*in eines Eigenjagdreviers, Jagdpächter*in, Unterpächter*in oder als Mitpächter*in in einem Jagdrevier zur Jagdausübung befugt ist und für welche Flächen, im Fall der Mitpächtereigenschaft die anteilig auf ihn*sie entfallende Fläche i.S.v. § 11 Abs. 3 Satz 3 des Bundesjagdgesetzes.

Jagdausübungsort/Jagdeinladung

Jagdreviere, in denen innerhalb des beantragten Zeitraums die Jagd ausgeübt werden soll:

Unterschrift

Nach dem Versenden des Formulars werden Sie auf eine Seite weitergeleitet, die Ihnen ermöglicht, einen Termin zu vereinbaren.

Nach dem Absenden des Antrags haben Sie die Möglichkeit, eine Kopie für Ihre Unterlagen herunterzuladen.

Möchten Sie uns noch etwas mitteilen?