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Stadt Erlangen

Standesamt

Rathausplatz 1

91052 Erlangen

Telefon: +(49) 09131 - 86 1922
E-Mail: kirchenaustritt@stadt.erlangen.de

Kirchenaustrittserklärung zur notariellen Vorlage

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Ihre persönlichen Daten

Hinweis:

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Anschließend muss ihre Unterschrift auf dem Formular von eine*r Notar*in beglaubigt werden. Austrittserklärungen ohne notarielle Beglaubigung oder mit nichtnotarieller Beglaubigung, wie z. B. Bürgeramt o.ä., sind unwirksam.

  • Übermitteln Sie die Erklärung samt notarieller Beglaubigung dem Standesamt  im Original  per Post / direkter Einwurf in den Briefkasten des Rathauses.
  • Der Austritt wird an dem Tag wirksam, an welchem er dem Standesamt Erlangen zugeht (postalischer Eingang).
  • Die Kirchensteuerpflicht endet mit dem Kalendermonat des Zugangs.
  • Ihre Erklärung wird automatisch an die betroffenen Stellen weitergeleitet (Einwohnermeldeamt, Finanzamt, Kirchenverwaltung). Ihrerseits sind keine weiteren Schritte erforderlich. Arbeitgeber werden automatisch über die elektronische Lohnsteuerkarte über den Austritt informiert.