Zu den Spannbreiten
Die Miete einer Wohnung gilt im Allgemeinen als ortsüblich, wenn sie innerhalb einer Spannbreite liegt, in der sich zwei Drittel aller Mieten dieser Wohnungsklasse befinden. Diese 2/3-Spanne liegt in Erlangen bei +/-21 % um die durchschnittliche ortsübliche Vergleichsmiete. Die 2/3-Spanne zeigt, dass auch Wohnungen vergleichbarer Kategorie Preisunterschiede aufweisen.
Grundsätzlich ist es sinnvoll, sich bei der Festlegung der Miete am Mittelwert der ortsüblichen Vergleichsmiete zu orientieren, da damit die Miete einer nach Standard und Größe üblichen Wohnung am ehesten getroffen wird.
Wohnwerterhöhende oder -mindernde, nicht durch das Zu- und Abschlags-system abgedeckte Sondermerkmale sowie eine vom Standard abweichende Merkmalsqualität bei den Zu- und Abschlagsmerkmalen können im Bereich der Spannbreite berücksichtigt werden. Zum Beispiel können hier der Zustand einer Wohnung oder nicht erwähnte Merkmale angemessen bewertet werden.
Bei der Datenerhebung wurden viele einzelne Wohnwertmerkmale abgefragt und deren Einfluss auf die Basis-Nettomiete analysiert. Die Merkmale mit einem nachweisbaren signifikanten Einfluss sind im Ergebnis des Mietspiegels dargestellt.
Merkmale, die keinen statistischen Einfluss auf die Basis-Nettomiete ausüben, sind in Liste 1 aufgeführt. Diese Merkmale können daher nicht zur Begründung der Abweichung vom Mittelwert herangezogen werden.
Für die Merkmale in Liste 2 konnte ein Einfluss nicht mit ausreichender Sicherheit nachgewiesen werden. Somit können sie zur Begründung der Abweichung vom Mittelwert innerhalb der Spanne verwendet werden.