Mit Änderung des SGB II und der Einführung des Bürgergeldes zum 01.07.2023 wird die bisherige Eingliederungsvereinbarung durch den Kooperationsplan ersetzt.
Auf Grundlage Ihrer derzeitigen persönlichen und beruflichen Situation werden Sie und ihre persönliche Ansprechperson Ihre beruflichen Ziele bestimmen und festlegen, welche nächsten Schritte notwendig sind, um diese Ziele zu erreichen. Im Kooperationsplan vereinbaren Sie mit Ihrer persönlichen Ansprechperson im Erlanger Jobcenter die einzelnen Schritte und die Art und Weise, wie Sie das Erlanger Jobcenter dabei unterstützt.
Sollte eine Einigung über die möglichen Inhalte des Kooperationsplans zwischen Ihnen und Ihrer persönlichen Ansprechperson nicht möglich sein, soll diese Differenz über einen Schlichtungsmechanismus geklärt werden. Das Schlichtungsverfahren kann sowohl von Ihnen als auch von der persönlichen Ansprechperson veranlasst werden.
Ziel des Schlichtungsverfahrens ist es, einen für beide Seiten möglichen, gemeinsamen Kooperationsplan zu entwickeln.
Das Schlichtungsverfahren wird von einer unparteiischen und unbeteiligten Person durchgeführt, die Ihnen und Ihrer persönlichen Ansprechperson dabei helfen soll zu einer Lösung zu kommen.
Durch die Teilnahme am Schlichtungsverfahren werden für Sie keine Nachteile entstehen. Das Schlichtungsverfahren ist für Sie kostenlos und es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Leistungsminderungen aufgrund von Pflichtverletzungen sind während des Schlichtungsverfahrens ausgeschlossen.
Im Mittelpunkt des Schlichtungsverfahrens können ausschließlich Meinungsverschiedenheiten stehen, die bei der Erstellung oder Fortschreibung des Kooperationsplans auftreten. Sonstige Meinungsverschiedenheiten wie zur Umsetzung des Kooperationsplans oder zu leistungsrechtlichen Fragen usw. sind ausgeschlossen.
Für die Eröffnung eines Schlichtungsverfahrens melden Sie sich telefonisch (+49 9131 86 4146), per E-Mail oder über dieses elektronische Kontaktformular.
Das Schlichtungsverfahren beginnt mit dem ersten Gespräch. Die Schlichtungsfrist beträgt vier Wochen.
Das Schlichtungsverfahren wird von einer unbeteiligten Person durchgeführt, die nicht im Erlanger Jobcenter beschäftigt und deshalb neutral und nicht weisungsgebunden ist. Die Schlichtungsgespräche werden auf Deutsch geführt. Wenn Ihre Deutschkenntnisse dafür nicht ausreichen, können Sie eine Person Ihres Vertrauens mitbringen, die für Sie übersetzt. Wenn Sie die Schlichtungsstelle rechtzeitig informieren, kann diese auch einen Übersetzer oder eine Übersetzerin hinzuziehen.
Wenn nach vier Wochen kein Lösungsvorschlag für einen Kooperationsplan gefunden werden konnte, wird das Schlichtungsverfahren beendet. Ein Kooperationsplan kommt dann nicht zu Stande. Gemäß § 15 Abs. 6 SGB II erfolgen ab diesem Zeitpunkt Aufforderungen zur erforderlichen Mitwirkung mit Rechtsfolgenbelehrung. Leistungsminderung ist dann wieder möglich.
Wenn Sie Fragen zum Schlichtungsverfahren oder dem Kooperationsplan haben, können Sie sich gerne an Ihre persönliche Ansprechperson im Erlanger Jobcenter wenden.