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Stadt Erlangen

Neutrale Schlichtungsstelle für Kooperationspläne im Hause des Erlanger Jobcenters

Nürnberger Straße 35

91052 Erlangen

Telefon: +49 (0) 9131 9200-2425

Fax: +49 (0) 9131 9200-2901

E-Mail: jobcenter-kop@stadt.erlangen.de

Kontaktformular Schlichtungsstelle

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Schlichtungsverfahren nach §15a SGB II

Keine Einigung im Kooperationsplan in Sicht? Hier finden Sie Hilfe. Die Schlichtungsstelle begleitet Sie auf dem Weg zu einer gemeinsamen Lösung.

Mit Änderung des SGB II und der Einführung des Bürgergeldes zum 01.07.2023 wird die bisherige Eingliederungsvereinbarung durch den Kooperationsplan ersetzt.

Auf Grundlage Ihrer derzeitigen persönlichen und beruflichen Situation werden Sie und ihre persönliche Ansprechperson Ihre beruflichen Ziele bestimmen und festlegen, welche nächsten Schritte notwendig sind, um diese Ziele zu erreichen. Im Kooperationsplan vereinbaren Sie mit Ihrer persönlichen Ansprechperson im Erlanger Jobcenter die einzelnen Schritte und die Art und Weise, wie Sie das Erlanger Jobcenter dabei unterstützt.

Sollte eine Einigung über die möglichen Inhalte des Kooperationsplans zwischen Ihnen und Ihrer persönlichen Ansprechperson nicht möglich sein, soll diese Differenz über einen Schlichtungsmechanismus geklärt werden. Das Schlichtungsverfahren kann sowohl von Ihnen als auch von der persönlichen Ansprechperson veranlasst werden.

Ziel des Schlichtungsverfahrens ist es, einen für beide Seiten möglichen, gemeinsamen Kooperationsplan zu entwickeln.

Das Schlichtungsverfahren wird von einer unparteiischen und unbeteiligten Person durchgeführt, die Ihnen und Ihrer persönlichen Ansprechperson dabei helfen soll zu einer Lösung zu kommen.

Durch die Teilnahme am Schlichtungsverfahren werden für Sie keine Nachteile entstehen. Das Schlichtungsverfahren ist für Sie kostenlos und es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Leistungsminderungen aufgrund von Pflichtverletzungen sind während des Schlichtungsverfahrens ausgeschlossen.

Im Mittelpunkt des Schlichtungsverfahrens können ausschließlich Meinungsverschiedenheiten stehen, die bei der Erstellung oder Fortschreibung des Kooperationsplans auftreten. Sonstige Meinungsverschiedenheiten wie zur Umsetzung des Kooperationsplans oder zu leistungsrechtlichen Fragen usw. sind ausgeschlossen.

Für die Eröffnung eines Schlichtungsverfahrens melden Sie sich telefonisch (+49 9131 9200 2425), per E-Mail oder über dieses elektronische Kontaktformular.

Das Schlichtungsverfahren beginnt mit dem ersten Gespräch. Die Schlichtungsfrist beträgt vier Wochen.

Das Schlichtungsverfahren wird von einer unbeteiligten Person durchgeführt, die nicht im Erlanger Jobcenter beschäftigt und deshalb neutral und nicht weisungsgebunden ist. Die Schlichtungsgespräche werden auf Deutsch geführt. Wenn Ihre Deutschkenntnisse dafür nicht ausreichen, können Sie eine Person Ihres Vertrauens mitbringen, die für Sie übersetzt. Wenn Sie die Schlichtungsstelle rechtzeitig informieren, kann diese auch einen Übersetzer oder eine Übersetzerin hinzuziehen.

Wenn nach vier Wochen kein Lösungsvorschlag für einen Kooperationsplan gefunden werden konnte, wird das Schlichtungsverfahren beendet. Ein Kooperationsplan kommt dann nicht zu Stande. Gemäß § 15 Abs. 6 SGB II erfolgen ab diesem Zeitpunkt Aufforderungen zur erforderlichen Mitwirkung mit Rechtsfolgenbelehrung. Leistungsminderung ist dann wieder möglich.

Wenn Sie Fragen zum Schlichtungsverfahren oder dem Kooperationsplan haben, können Sie sich gerne an Ihre persönliche Ansprechperson im Erlanger Jobcenter wenden.

Zur Wahrung der Neutralität tritt das Erlanger Jobcenter der „Kooperation zur Umsetzung des Schlichtungsverfahrens nach § 15a SGB II“ - bestehend aus den gemeinsamen Einrichtungen

  • Fürth Stadt,
  • Fürth Land,
  • Erlangen-Höchstadt
  • Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim

und dem kommunalen Jobcenter der Stadt Erlangen – Erlanger Jobcenter - bei.

Ihre persönlichen Daten

Um Ihre Anfrage beantworten zu können, benötigen wir noch folgende Angaben von Ihnen.

Weshalb möchten Sie Kontakt aufnehmen?

Hinweis:

Sie erreichen die Schlichtungsstelle auch telefonisch unter 09131 9200 2425.

Hinweis:

Wir setzen uns umgehend zur Terminvereinbarung mit Ihnen in Verbindung. Geben Sie dazu bitte eine aktuelle Telefonnummer an.

Hinweis:

Im Mittelpunkt des Schlichtungsverfahrens können ausschließlich Meinungsverschiedenheiten stehen, die bei der Erstellung oder Fortschreibung des Kooperationsplans auftreten. Sonstige Meinungsverschiedenheiten wie zur Umsetzung des Kooperationsplans oder zu leistungsrechtlichen Fragen usw. sind ausgeschlossen.

 

Bitte wenden Sie sich für leistungsrechtliche Fragen an Ihre Leistungssachbearbeitung oder für Fragen, die Ihre Eingliederung in Arbeit oder Ausbildung betreffen an Ihre persönliche Ansprechperson in der Arbeitsvermittlung, im Fallmanagement oder im Team Ausbildung. Vielen Dank!

 

Verwenden Sie hierfür das allgemeine Kontaktformular.

 

Weitere Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier:

Leistungssachbearbeitung

Eingliederungsleistungen