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Bürgeramt
Abt. Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Rathausplatz 1, 3.OG
91051 Erlangen
Telefon: 09131 / 86 - 1514
E-Mail: gewerbe@stadt.erlangen.de

Antrag auf Verkürzung der Sperrzeit

§3 SperrzeitVO

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Bayern-ID aus technischen Gründen zur Zeit nicht verfügbar!

Angaben zum Betrieb / Objekt
Ihre persönlichen Daten
Angaben zur Sperrzeitverkürzung

Zu welcher Uhrzeit soll die Sperrzeit beginnen und enden?

Bitte geben Sie an, an welchen Wochentagen welche Uhrzeiten für die Sperrstunde gelten sollen.

Bitte führen Sie nachfolgend die Einzeltermine auf. Mit (+) können Sie weitere Termine hinzufügen. Geben Sie bitte für jeden Termin an, zu welcher Uhrzeit die Sperrstunde beginnen und enden soll.

Wie geht es weiter?

Nach dem Absenden des Antrags haben Sie die Möglichkeit, eine Kopie für Ihre Unterlagen herunterzuladen.

Hinweise:

  • Aus einer Sperrzeitverkürzung ergibt sich kein Rechtsanspruch darauf, dass nach Ablauf ihrer Geltungsdauer oder in künftigen Fällen die Sperrzeit erneut verkürzt wird. Auch wenn die Sperrzeitverkürzung wiederholt gewährt worden ist, kann nicht darauf vertraut werden, dass eine Sperrzeitverkürzung auch in Zukunft gewährt wird. Insbesondere wird jede erstmals gewährte Sperrzeitverkürzung lediglich unter Vorbehalt erteilt.
  • Die Stadt behält sich den Widerruf oder die Nichtverlängerung einer Sperrzeitverkürzung insbesondere für den Fall vor, dass sich nächtliche Lärmbelästigungen für Anwohner in der Umgebung herausstellen sollten, und zwar auch dann, wenn der Betreiber selbst für die Lärmbelästigung nicht verantwortlich ist (z. B. lautes Verhalten von Gästen auf der Straße, Parkplatzsuchverkehr, Zuschlagen von Autotüren).
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