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Stadt Erlangen

Amt für Umweltschutz und Energiefragen

Untere Immisionsschutzbehörde

Schuhstraße 40

91052 Erlangen

Telefon: +(49) 09131 - 86 2713 oder 86 2894
E-Mail: immisionsschutz@stadt.erlangen.de

 

Anzeige zur Stilllegung einer genehmigungsbedürftigen Anlage

nach § 15 Abs. 3 BImSchG

 

all fields with (*) are required

Enthält das Vertrauensnivau auf dessen Grundlage die Authentifizierung stattgefunden hat. Wird unter anderem genutzt um die Fieldsets mit den Bürgerkontodaten entsprechend zu kennzeichnen und dem Sachbearbeiter das zu grunde liegende Vertrauensnivau auf einen Blick anzuzeigen

Quelle der Identitätsprüfung

(Mögliche Werte sind: eIDAS, eID, Smart-eID, Authega, Elster, Benutzername oder FINK)

Dient einer näheren Differenzierung über das Vertrauensniveau hinaus, um zu Ermitteln welcher konkrete Service die Identitätsprüfung durchgeführt hat.

Feld zum Steuern der Anzeige für "Ihre persönlichen Daten". Blendet das Fieldset für die Anzeige der persönlichen Daten aus, wenn der Wert ungleich true ist und der Wert des Feldes "IsOrganization" ebenfalls einer Wert ungleich true hat. (Realisierung über zusätzlich eingebundenes JS)

Feld zum Steuern der Anzeige. Blendet Fieldset für organisationsbezogene Daten aus, wenn IsOrganization nicht den Wert true hat

Bayern-ID aus technischen Gründen zur Zeit nicht verfügbar!

Hilfetext

Das Bürgerkonto (BayernID) ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen. Wenn Sie sich einmalig registrieren, können Sie das Bürgerkonto für alle Online-Dienste aller Behörden nutzen. Nach der erfolgreichen Anmeldung wird das Formular automatisch mit den Daten des Bürgerkontos befüllt.

Hier haben Sie die Möglichkeit, sich einen leeren Antrag als PDF herunterzuladen.

>> Informationen zum Online-Antrag

Wie möchten Sie den Antrag stellen?
Organisationsbezogene Daten / Betreiber der Anlage
Ihre persönlichen Daten / Angaben zum Betreiber
Angaben zur Anlage

Hinweis:
Art der Anlage
Nr. und Verfahrensart im Anhang der 4. BImSchV
Bezeichnung der Anlage (Anhangs1 zur 4. BImSchV)

Erteilte Genehmigungen oder Anzeigen

 

immissionsschutzrechtlich genehmigt.

 

gem. § 67 Abs. 2 BImSchG angezeigt.

(Die stillzulegenden Teile sind auf dem Lageplan kenntlich zu machen)

Hinweis: Nach § 5 Abs. 3 BImSchG sind genehmigungspflichtige Anlagen so stillzulegen, dass auch nach einer Betriebseinstellung 

  • von der Anlage oder dem Anlagengrundstück keine schädlichen Umwelteinwirkungen oder sonstige Gefahren, erhebliche Nachteile und erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit und die Nachbarschaft hervorgerufen werden können, 
  • vorhandene Abfälle ordnungsgemäß und schadlos verwertet oder ohne Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit beseitigt werden und 
  • die Wiederherstellung eines ordnungsgemäßen Zustandes des Anlagengrundstücks gewährleistet ist.
Benötigte Dokumente

Für den Antrag müssen Sie folgende Dokumente hochladen:

Hinweis: Der Anzeige sind nach § 15 Abs. 3 Satz 2 BImSchG Unterlagen über die vom Betreiber vorgesehenen Maßnahmen zur Erfüllung der vorgenannten Pflichten beizufügen.

Wie geht es weiter?

Nach dem Absenden des Antrags haben Sie die Möglichkeit, eine Kopie für Ihre Unterlagen herunterzuladen.

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