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Stadt Erlangen

Amt für Umweltschutz und Energiefragen

Untere Immisionsschutzbehörde

Schuhstraße 40

91052 Erlangen

Telefon: +(49) 09131 - 86 2713 oder 86 2894
E-Mail: immisionsschutz@stadt.erlangen.de

 

Anzeige zur Stilllegung einer genehmigungsbedürftigen Anlage

nach § 15 Abs. 3 BImSchG

 

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Bayern-ID aus technischen Gründen zur Zeit nicht verfügbar!

Wie möchten Sie den Antrag stellen?
Organisationsbezogene Daten / Betreiber der Anlage
Ihre persönlichen Daten / Angaben zum Betreiber
Angaben zur Anlage

Hinweis:
Art der Anlage
Nr. und Verfahrensart im Anhang der 4. BImSchV
Bezeichnung der Anlage (Anhangs1 zur 4. BImSchV)

Erteilte Genehmigungen oder Anzeigen

 

immissionsschutzrechtlich genehmigt.

 

gem. § 67 Abs. 2 BImSchG angezeigt.

Hinweis: Nach § 5 Abs. 3 BImSchG sind genehmigungspflichtige Anlagen so stillzulegen, dass auch nach einer Betriebseinstellung 

  • von der Anlage oder dem Anlagengrundstück keine schädlichen Umwelteinwirkungen oder sonstige Gefahren, erhebliche Nachteile und erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit und die Nachbarschaft hervorgerufen werden können, 
  • vorhandene Abfälle ordnungsgemäß und schadlos verwertet oder ohne Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit beseitigt werden und 
  • die Wiederherstellung eines ordnungsgemäßen Zustandes des Anlagengrundstücks gewährleistet ist.
Benötigte Dokumente

Für den Antrag müssen Sie folgende Dokumente hochladen:

Hinweis: Der Anzeige sind nach § 15 Abs. 3 Satz 2 BImSchG Unterlagen über die vom Betreiber vorgesehenen Maßnahmen zur Erfüllung der vorgenannten Pflichten beizufügen.

Wie geht es weiter?

Nach dem Absenden des Antrags haben Sie die Möglichkeit, eine Kopie für Ihre Unterlagen herunterzuladen.

Möchten Sie uns noch etwas mitteilen?