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Stadt Erlangen

Amt für Sport und Gesundheitsförderung

Fahrstraße 18, 91054 Erlangen

Telefon: 09131 86-2850
E-Mail: sportamt@stadt.erlangen.de

Sportförderung - Großsportgerätezuschuss

all fields with (*) are required

Enthält das Vertrauensnivau auf dessen Grundlage die Authentifizierung stattgefunden hat. Wird unter anderem genutzt um die Fieldsets mit den Bürgerkontodaten entsprechend zu kennzeichnen und dem Sachbearbeiter das zu grunde liegende Vertrauensnivau auf einen Blick anzuzeigen

Quelle der Identitätsprüfung

(Mögliche Werte sind: eIDAS, eID, Smart-eID, Authega, Elster, Benutzername oder FINK)

Dient einer näheren Differenzierung über das Vertrauensniveau hinaus, um zu Ermitteln welcher konkrete Service die Identitätsprüfung durchgeführt hat.

Feld zum Steuern der Anzeige für "Ihre persönlichen Daten". Blendet das Fieldset für die Anzeige der persönlichen Daten aus, wenn der Wert ungleich true ist und der Wert des Feldes "IsOrganization" ebenfalls einer Wert ungleich true hat. (Realisierung über zusätzlich eingebundenes JS)

Feld zum Steuern der Anzeige. Blendet Fieldset für organisationsbezogene Daten aus, wenn IsOrganization nicht den Wert true hat

Das Bürgerkonto (BayernID) ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen. Wenn Sie sich einmalig registrieren, können Sie das Bürgerkonto für alle Online-Dienste aller Behörden nutzen. Nach der erfolgreichen Anmeldung wird das Formular automatisch mit den Daten des Bürgerkontos befüllt.

Hier haben Sie die Möglichkeit, sich einen leeren Antrag als PDF herunterzuladen.

>> Informationen zum Online-Antrag

Beschaffung von Großgeräten und Pflegegeräten

 

Frist der Einreichung ist der 1. Februar eines Jahres

  • Für die Beschaffung von (inklusiven) Sportgroßgeräten bei Kosten von mindestens 250,00 € können Zuschüsse gewährt werden. Großgeräte derselben Produktgruppe können zu einem Antrag zusammengefasst werden, wenn die Mindestkosten für ein einzelnes Großgerät sonst nicht erreicht werden. Der Zuschuss soll 25 v.H. der zuwendungsfähigen Kosten, jedoch höchstens 3.000,00 € betragen.
  • Für die Beschaffung von für den Sportbetrieb notwendigen Pflegegeräten bei Kosten von mindestens 10.000,00 € (Großgeräte) können Zuschüsse gewährt werden. Der Zuschuss soll 20 v.H., bei elektrisch betriebenen Pflegegroßgeräten 30 v.H., der zuwendungsfähigen Kosten betragen.
  • Ist eine Reparatur eines Großgerätes oder die Anschaffung eines Gebrauchtgerätes gegenüber einer Neuanschaffung wirtschaftlicher und nachhaltiger, können Reparaturkosten oder Anschaffungskosten von Gebrauchtgeräten entsprechend bezuschusst werden.
  • Bei Neugründungen von Vereinsabteilungen wird die Erstausstattung als Gesamtkostengröße gesehen.
  • Der Kauf von Defibrillatoren und Notfallkoffern ist förderfähig.
Vereinsdaten
Ihre persönlichen Daten
Angaben zum Großsportgerät/Pflegegerät
Benötigte Dokumente
Schlusserklärung
Wie geht es weiter?

Nach dem Absenden des Antrags haben Sie die Möglichkeit, eine Kopie für Ihre Unterlagen herunterzuladen.

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