Stadt Erlangen
Bürgeramt
Abteilung Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Rathausplatz 1, 3. OG
91051 Erlangen
Telefon: 09131 / 86 - 1876
Tax: 09131 / 86 - 2421
E-Mail: gewerbe@stadt.erlangen.de
Sie erreichen uns:
Montag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr
Dienstag: 08:00 bis 12:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 bis 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 bis 14:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr
Informationen zur Antragstellung
Name bzw. Bezeichnung*
Anrede*
Name*
Firma
Telefon *
Speiselokal
Club
Kneipe
Imbiss
Bar
Diskothek
Sonstiges (bitte angeben)
Schankwirtschaft
Göße der Gasträume (m²)
Die Sperrzeitverkürzung wird beantragt ab (Datum)
von (Uhr)
bis (Uhr)
von
Zu welcher Uhrzeit soll die Sperrzeit, abweichend von § 1 Abs. 1 bzw. § 2 Abs. 3 Sperrzeitverordnung künftig beginnen oder enden?
Die Sperrzeit soll verkürzt werden auf die Zeit
am bestimmten Datum
Aus einer Sperrzeitverkürzung ergibt sich kein Rechtsanspruch darauf, dass nach Ablauf ihrer Geltungsdauer oder in künftigen Fällen die Sperrzeit erneut verkürzt wird. Auch wenn die Sperrzeitverkürzung wiederholt gewährt worden ist, kann nicht darauf vertraut werden, dass eine Sperrzeitverkürzung auch in Zukunft gewährt wird. Insbesondere wird jede erstmals gewährte Sperrzeitverkürzung lediglich unter Vorbehalt erteilt.
Die Stadt behält sich den Widerruf oder die Nichtverlängerung einer Sperrzeitverkürzung insbesondere für den Fall vor, dass sich nächtliche Lärmbelästigungen für Anwohner in der Umgebung herausstellen sollten, und zwar auch dann, wenn der Betreiber selbst für die Lärmbelästigung nicht verantwortlich ist (z. B. lautes Verhalten von Gästen auf der Straße, Parkplatzsuchverkehr, Zuschlagen von Autotüren).
Die Erhebung der Daten beruht auf § 18 Abs. 1 GastG, § 8 Abs. 1 BayGast, § 4 Sperrzeitverordnung.
Unterschrift für den Antrag