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Stadt Erlangen

Bürgeramt

Abteilung Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Rathausplatz 1, 3. OG

91051 Erlangen

Telefon: 09131 / 86 - 1876

Tax: 09131 / 86 - 2421

E-Mail: gewerbe@stadt.erlangen.de

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Montag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr

Dienstag: 08:00 bis 12:00 Uhr

Mittwoch: 08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 bis 14:00 Uhr

Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr

Antrag auf Verkürzung der Sperrzeit

gem. § 3 Sperrzeitverordnung der Stadt Erlangen

all fields with (*) are required
Betrieb / Objekt
Betreiber / Verantwortlicher
Beschreibung des Gaststättenbetriebs / Objekts
Begründung für den Antrag auf Gewährung der Sperrzeitverkürzung (öffentliches Bedürfnis, besondere örtliche Verhältnisse)
Für welche Tage oder Dauer und ab wann wird die Sperrzeitverkürzung beantragt?

Zu welcher Uhrzeit soll die Sperrzeit, abweichend von § 1 Abs. 1 bzw. § 2 Abs. 3 Sperrzeitverordnung künftig beginnen oder enden?

Die Sperrzeit soll verkürzt werden auf die Zeit

Hinweise

Aus einer Sperrzeitverkürzung ergibt sich kein Rechtsanspruch darauf, dass nach Ablauf ihrer Geltungsdauer oder in künftigen Fällen die Sperrzeit erneut verkürzt wird. Auch wenn die Sperrzeitverkürzung wiederholt gewährt worden ist, kann nicht darauf vertraut werden, dass eine Sperrzeitverkürzung auch in Zukunft gewährt wird. Insbesondere wird jede erstmals gewährte Sperrzeitverkürzung lediglich unter Vorbehalt erteilt.


Die Stadt behält sich den Widerruf oder die Nichtverlängerung einer Sperrzeitverkürzung insbesondere für den Fall vor, dass sich nächtliche Lärmbelästigungen für Anwohner in der Umgebung herausstellen sollten, und zwar auch dann, wenn der Betreiber selbst für die Lärmbelästigung nicht verantwortlich ist (z. B. lautes Verhalten von Gästen auf der Straße, Parkplatzsuchverkehr, Zuschlagen von Autotüren).


Die Erhebung der Daten beruht auf § 18 Abs. 1 GastG, § 8 Abs. 1 BayGast, § 4 Sperrzeitverordnung.

Bei elektronischer Zusendung entfällt die Unterschrift