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Bürgeramt
Abt. Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Rathausplatz 1, 3.OG
91051 Erlangen
Telefon: 09131 / 86 - 1514
E-Mail: gewerbe@stadt.erlangen.de

Antrag auf Verkürzung der Sperrzeit

§3 SperrzeitVO

all fields with (*) are required

Enthält das Vertrauensnivau auf dessen Grundlage die Authentifizierung stattgefunden hat. Wird unter anderem genutzt um die Fieldsets mit den Bürgerkontodaten entsprechend zu kennzeichnen und dem Sachbearbeiter das zu grunde liegende Vertrauensnivau auf einen Blick anzuzeigen

Quelle der Identitätsprüfung

(Mögliche Werte sind: eIDAS, eID, Smart-eID, Authega, Elster, Benutzername oder FINK)

Dient einer näheren Differenzierung über das Vertrauensniveau hinaus, um zu Ermitteln welcher konkrete Service die Identitätsprüfung durchgeführt hat.

Feld zum Steuern der Anzeige für "Ihre persönlichen Daten". Blendet das Fieldset für die Anzeige der persönlichen Daten aus, wenn der Wert ungleich true ist und der Wert des Feldes "IsOrganization" ebenfalls einer Wert ungleich true hat. (Realisierung über zusätzlich eingebundenes JS)

Feld zum Steuern der Anzeige. Blendet Fieldset für organisationsbezogene Daten aus, wenn IsOrganization nicht den Wert true hat

Bayern-ID aus technischen Gründen zur Zeit nicht verfügbar!

Hilfetext

Das Bürgerkonto (BayernID) ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen. Wenn Sie sich einmalig registrieren, können Sie das Bürgerkonto für alle Online-Dienste aller Behörden nutzen. Nach der erfolgreichen Anmeldung wird das Formular automatisch mit den Daten des Bürgerkontos befüllt.

Hier haben Sie die Möglichkeit, sich einen leeren Antrag als PDF herunterzuladen.

>> Informationen zum Online-Antrag

Angaben zum Betrieb / Objekt
Ihre persönlichen Daten
Angaben zur Sperrzeitverkürzung

Zu welcher Uhrzeit soll die Sperrzeit beginnen und enden?

Bitte geben Sie an, an welchen Wochentagen welche Uhrzeiten für die Sperrstunde gelten sollen.

Bitte führen Sie nachfolgend die Einzeltermine auf. Mit (+) können Sie weitere Termine hinzufügen. Geben Sie bitte für jeden Termin an, zu welcher Uhrzeit die Sperrstunde beginnen und enden soll.

Wie geht es weiter?

Nach dem Absenden des Antrags haben Sie die Möglichkeit, eine Kopie für Ihre Unterlagen herunterzuladen.

Hinweise:

  • Aus einer Sperrzeitverkürzung ergibt sich kein Rechtsanspruch darauf, dass nach Ablauf ihrer Geltungsdauer oder in künftigen Fällen die Sperrzeit erneut verkürzt wird. Auch wenn die Sperrzeitverkürzung wiederholt gewährt worden ist, kann nicht darauf vertraut werden, dass eine Sperrzeitverkürzung auch in Zukunft gewährt wird. Insbesondere wird jede erstmals gewährte Sperrzeitverkürzung lediglich unter Vorbehalt erteilt.
  • Die Stadt behält sich den Widerruf oder die Nichtverlängerung einer Sperrzeitverkürzung insbesondere für den Fall vor, dass sich nächtliche Lärmbelästigungen für Anwohner in der Umgebung herausstellen sollten, und zwar auch dann, wenn der Betreiber selbst für die Lärmbelästigung nicht verantwortlich ist (z. B. lautes Verhalten von Gästen auf der Straße, Parkplatzsuchverkehr, Zuschlagen von Autotüren).
Möchten Sie uns noch etwas mitteilen?

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