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Rechtsamt

Rathausplatz 1

91052 Erlangen
Telefon: +(49) 09131 - 86 1519
E-Mail: ordnungswidrigkeiten@stadt.erlangen.de

Bewerbung zur Aufnahme in die Vorschlagsliste für ehrenamtliche Verwaltungsrichter*innen für die Amtsperiode 01.04.2025 bis 31.03.2030

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Ihre persönlichen Daten

Angaben zur Person nach § 28 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)

Benötigte Dokumente

Hinweis: 

Bitte füllen Sie die Erklärung zur Verfassungstreue aus. Diese ist von Ihnen unterschrieben und als Scan / Bild diesem Bewerbungsformular beizufügen (beide Seiten).

Hinweis:

Im Falle meiner Wahl bin ich bereit und in der Lage, das Amt auch tatsächlich wahrzunehmen.
Es liegen keine Ausschluss- oder Hinderungsgründe im Sinne der §§ 21 und 22 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) vor.

Auszug aus der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO):

§ 20 Voraussetzungen der Berufung
Der ehrenamtliche Richter muss Deutscher sein. Er soll das 25. Lebensjahr vollendet und seinen Wohnsitz innerhalb des Gerichtsbezirks haben.
(Stichtag für die Vollendung des 25. Lebensjahres: 01.04.2025)

§ 21 Ausschluss vom Ehrenamt
(1) Vom Amt des ehrenamtlichen Richters sind ausgeschlossen

  1. Personen, die infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt worden sind,
  2. Personen, gegen die Anklage wegen einer Tat erhoben ist, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann,
  3. Personen, die nicht das Wahlrecht zu den gesetzgebenden Körperschaften des Landes besitzen.

(2) Personen, die in Vermögensverfall geraten sind, sollen nicht zu ehrenamtlichen Richtern berufen werden.


§ 22 Hinderungsgründe für Laienbeisitzer
Zu ehrenamtlichen Richtern können nicht berufen werden

  1. Mitglieder des Bundestages, des Europäischen Parlaments, der gesetzgebenden Körperschaften eines Landes, der Bundesregierung oder einer Landesregierung,
  2. Richter,
  3. Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst, soweit sie nicht ehrenamtlich tätig sind,
  4. Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit,
  5. Rechtsanwälte, Notare und Personen, die fremde Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig besorgen.

Hinweis:

  • Über die Aufnahme oder Nichtaufnahme in die Vorschlagsliste durch die Stadt Erlangen erfolgt keine Verständigung.
  • Die Verwaltungsrichter*innen werden durch einen unabhängigen Wahlausschuss gewählt und nur die gewählten Personen werden vom Verwaltungsgericht Ansbach über ihre  Wahl verständigt.
Wie geht es weiter?

Nach dem Absenden der Bewerbung haben Sie die Möglichkeit, eine Kopie für Ihre Unterlagen herunterzuladen.

 

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