Zu den Spannbreiten:
Die Miete einer Wohnung gilt im Allgemeinen als ortsüblich, wenn sie innerhalb einer Spannbreite liegt, in der sich zwei Drittel aller Mieten dieser Wohnungsklasse befinden. Diese 2/3-Spanne liegt in Erlangen bei +/-18 % um die durchschnittliche ortsübliche Vergleichsmiete. Die 2/3-Spanne zeigt, dass auch Wohnungen vergleichbarer Kategorie Preisunterschiede aufweisen.
Grundsätzlich ist es sinnvoll, sich bei der Festlegung der Miete an der durchschnittlichen ortsüblichen Vergleichsmiete (Mittelwert) zu orientieren, da damit die Miete einer nach Standard und Größe üblichen Wohnung am ehesten getroffen wird.
Wohnwerterhöhende oder -mindernde, nicht durch das Zu-/Abschlagssystem abgedeckte, Sondermerkmale sowie eine vom Standard abweichende Merkmalsqualität bei den Zu-/Abschlagsmerkmalen können im Bereich der Spannbreite berücksichtigt werden. Zum Beispiel können hier der Zustand einer Wohnung oder nicht erwähnte Merkmale angemessen bewertet werden.
Bei der Datenerhebung wurden viele einzelne Wohnwertmerkmale abgefragt und deren Einfluss auf den Mietpreis analysiert. Alle Merkmale mit einem nachweisbaren signifikanten Einfluss sind im Ergebnis des Mietspiegels dargestellt. Es gibt jedoch auch Merkmale, die entweder nachweislich keinen Einfluss auf die Miethöhe ausüben oder auch Merkmale, für die ein Einfluss nicht mit ausreichender Sicherheit nachgewiesen werden kann. Diese Merkmale werden hier aufgelistet: