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Stadt Erlangen

Bürgeramt

Abt. Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Rathausplatz 1

91052 Erlangen

Telefon: +(49) 09131 - 86 3036
E-Mail: gewerbe@stadt.erlangen.de

Anzeige einer verkaufsoffenen Nacht an Werktagen

Art. 7 Abs. 3 BayLadSchlG

all fields with (*) are required

Enthält das Vertrauensnivau auf dessen Grundlage die Authentifizierung stattgefunden hat. Wird unter anderem genutzt um die Fieldsets mit den Bürgerkontodaten entsprechend zu kennzeichnen und dem Sachbearbeiter das zu grunde liegende Vertrauensnivau auf einen Blick anzuzeigen

Quelle der Identitätsprüfung

(Mögliche Werte sind: eIDAS, eID, Smart-eID, Authega, Elster, Benutzername oder FINK)

Dient einer näheren Differenzierung über das Vertrauensniveau hinaus, um zu Ermitteln welcher konkrete Service die Identitätsprüfung durchgeführt hat.

Feld zum Steuern der Anzeige für "Ihre persönlichen Daten". Blendet das Fieldset für die Anzeige der persönlichen Daten aus, wenn der Wert ungleich true ist und der Wert des Feldes "IsOrganization" ebenfalls einer Wert ungleich true hat. (Realisierung über zusätzlich eingebundenes JS)

Feld zum Steuern der Anzeige. Blendet Fieldset für organisationsbezogene Daten aus, wenn IsOrganization nicht den Wert true hat

Bayern-ID aus technischen Gründen zur Zeit nicht verfügbar!

Hilfetext

Das Bürgerkonto (BayernID) ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen. Wenn Sie sich einmalig registrieren, können Sie das Bürgerkonto für alle Online-Dienste aller Behörden nutzen. Nach der erfolgreichen Anmeldung wird das Formular automatisch mit den Daten des Bürgerkontos befüllt.

Hier haben Sie die Möglichkeit, sich einen leeren Antrag als PDF herunterzuladen.

>> Informationen zum Online-Antrag

Hinweis:

  • Verkaufsstellen dürfen jährlich an bis zu vier Werktagen (Montag bis Samstag) in der Zeit von 20 Uhr bis 24 Uhr für den geschäftlichen Verkehr mit Kunden öffnen, sofern sie dies mindestens zwei Wochen vor der beabsichtigten Öffnung bei der Stadt Erlangen, Bürgeramt, Abtl. Öffentliche Sicherheit und Ordnung, angezeigt haben.
     
  • An folgenden Tagen ist eine Öffnung der Verkaufsstelle über die Bestimmungen des Ladenschlussgesetzes hinaus nicht zulässig:
    Aschermittwoch, Gründonnerstag, Karsamstag, Buß- und Bettag, Heiligabend und Silvester sowie der jeweilige Tag vor Pfingstsonntag, Allerheiligen, Volkstrauertag und Totensonntag.   
Wie möchten Sie die Anzeige stellen?

Hinweis: Bei Personengesellschaften – z. B. OHG, GbR – ist für jede*n geschäftsführungsbefugte*n Gesellschafter*in ein eigener Antrag zu stellen.

Organisationsbezogene Daten
Ihre persönlichen Daten

Hinweis: Die Antragstellung muss durch den Inhaber der Verkaufsstelle erfolgen.

Angaben zur Betriebsstätte
Verkaufsoffene Nacht

Hinweis: Sie können an max. 4 Werktagen (Mo. - Sa.) im Jahr verkaufsoffene Nächte beantragen, jeweils bis max. 24 Uhr.

Wie geht es weiter?

Nach dem Absenden haben Sie die Möglichkeit, eine Kopie für Ihre Unterlagen herunterzuladen.

Möchten Sie uns noch etwas mitteilen?