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Stadt Erlangen

Bürgeramt

Abt. Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Rathausplatz 1, 91052 Erlangen

3. OG, Raum 302

Telefon: 09131 86-2363
E-Mail: gewerbe@stadt.erlangen.de

Login / persönliche Daten
Angaben zur Spielhalle
Erklärungen
Dokumente
Überprüfen und Absenden

Antrag auf Erteilung der Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle

nach § 24 Abs. 1 GlüStV 2021 i. V. m. Art. 10 Abs. 1 AGGlüStV

all fields with (*) are required

Enthält das Vertrauensnivau auf dessen Grundlage die Authentifizierung stattgefunden hat. Wird unter anderem genutzt um die Fieldsets mit den Bürgerkontodaten entsprechend zu kennzeichnen und dem Sachbearbeiter das zu grunde liegende Vertrauensnivau auf einen Blick anzuzeigen

Quelle der Identitätsprüfung

(Mögliche Werte sind: eIDAS, eID, Smart-eID, Authega, Elster, Benutzername oder FINK)

Dient einer näheren Differenzierung über das Vertrauensniveau hinaus, um zu Ermitteln welcher konkrete Service die Identitätsprüfung durchgeführt hat.

Feld zum Steuern der Anzeige für "Ihre persönlichen Daten". Blendet das Fieldset für die Anzeige der persönlichen Daten aus, wenn der Wert ungleich true ist und der Wert des Feldes "IsOrganization" ebenfalls einer Wert ungleich true hat. (Realisierung über zusätzlich eingebundenes JS)

Feld zum Steuern der Anzeige. Blendet Fieldset für organisationsbezogene Daten aus, wenn IsOrganization nicht den Wert true hat

Bayern-ID aus technischen Gründen zur Zeit nicht verfügbar!

Hilfetext

Das Bürgerkonto (BayernID) ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen. Wenn Sie sich einmalig registrieren, können Sie das Bürgerkonto für alle Online-Dienste aller Behörden nutzen. Nach der erfolgreichen Anmeldung wird das Formular automatisch mit den Daten des Bürgerkontos befüllt.

Hier haben Sie die Möglichkeit, sich einen leeren Antrag als PDF herunterzuladen bzw. eine zuvor gespeicherte Version den Antrags im XML-Format hochzuladen.

>> Informationen zum Online-Antrag

Wie möchten Sie den Antrag stellen?
Juristische Vertretung
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Ihre persönlichen Daten

Ihre persönlichen Daten als Rechtsanwalt/Rechtsanwältin

Persönliche Daten Ihres Mandanten/Ihrer Mandantin

Wenn Sie den Antrag nicht komplett ausfüllen können, haben Sie die Möglichkeit, den aktuellen Stand des Formulars als XML-Datei lokal zu speichern und zu einem anderen Zeitpunkt wieder hochzuladen, um mit der Bearbeitung fortzufahren.

Angaben zur Spielstätte

Montag

Uhr

Dienstag

Uhr

Mittwoch

Uhr

Donnerstag

Uhr

Freitag

Uhr

Samstag

Uhr

Sonntag

Uhr

Hinweis: Die Abgabe von alkoholischen Getränken ist nicht gestattet! Speisen und Getränke müssen mindestens zum Einkaufspreis abegeben werden. 

Sozialkonzeptbeauftragte*r
Verantwortliche*r Ansprechpartner*in vor Ort
Weitere Mitarbeiter*innen vor Ort

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Erklärungen

Verpflichtungserklärung hinsichtlich des Jugend- und Spielerschutzes bei Einfachspielhallen

Nach § 24 Abs. 2 i. V. m. § 1 Satz 1 Nr. 3 GlüStV 2021 sowie Art. 10 Abs. 1 Nr. 1, 2 Buchst. a) AGGlüStV i. V. m. § 4 Abs. 3 GlüStV 2021 darf das Veranstalten und das Vermitteln von öffentlichen Glücksspielen den Erfordernissen des Jugendschutzes nicht zuwiderlaufen. Die Teilnahme von Minderjährigen ist unzulässig. Die Veranstalter und die Vermittler haben sicherzustellen, dass Minderjährige von der Teilnahme ausgeschlossen sind.

Unterlassungserklärung zum Internetverbot

Nach § 4 Abs. 4 Satz 2 GlüStV 2021 ist das Veranstalten und Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internet verboten.

Erklärung über Belehrung bzgl. des zentralen, spielformübergreifenden Sperrsystems und damit einhergehender Verpflichtungen

Zum Schutz der Spieler und zur Bekämpfung der Glücksspielsucht wird ein zentrales, spielformübergreifendes Sperrsystem unterhalten (vgl. §§ 8 Abs. 1 i. V. m. 23 des GlüStV 2021). Ich habe das darauf bezogene Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration vom 08.06.2021, Az.: A4-2166-1-195, zur Kenntnis genommen und bin auch darüber hinaus auf meine Verpflichtungen, insbesondere nach den §§ 8 bis 8d und 23 des GlüStV 2021 aufmerksam gemacht worden.

Unterlassungserklärung hinsichtlich einer audiovisuellen oder rein visuellen Übertragung von Automatenspielen sowie der Teilnahme hieran über das Internet

Nach § 22c Abs. 4 des GlüstV 2021 ist die audiovisuelle oder rein visuelle Übertragung von Automatenspielen aus einer Spielbank oder aus Spielhallen oder anderen Örtlichkeiten, in denen Spielgeräte im Sinne des § 33c Abs. 1 Satz 1 der Gewerbeordnung (GewO) aufgestellt sind oder andere Spiele im Sinne des § 33 d Abs. 1 Satz 1 der GewO veranstaltet werden, und die Teilnahme hieran über das Internet verboten.

Unterlassungserklärung hinsichtlich einer Vermittlung von Sportwetten

Nach § 21 Abs. 2 GlüStV 2021 ist das Vermitteln von Sportwetten in einem Gebäude oder Gebäudekomplex, in dem sich eine Spielhalle oder eine Spielbank befindet, verboten. Dieses Verbot gilt auch für das Vermitteln von Sportwetten in der Spielhalle selbst.

Unterlassungserklärung hinsichtlich des Betriebs von technischen Geräten zur Bargeldabhebung

Das Aufstellen, Bereithalten oder die Duldung von technischen Geräten zur Bargeldabhebung stellen einen Widerspruch zu § 2 Abs. 3, § 24 Abs. 2 in Verbindung mit § 1 Satz 1 Nummer 1 Alternative 1 GlüStV 2021 dar, der die Vermeidung von Glücksspielsucht zum Ziel hat. Die Möglichkeit sich am Ort der Spielteilnahme mittels EC- und Kreditkarten Bargeld zu beschaffen, erhöht das Risiko eines suchtgefährdenden Spielverhaltens und einer Verschuldung. Das Aufstellen, Bereithalten oder die Duldung von technischen Geräten zur Bargeldabhebung, insbesondere EC- oder Kreditkartenautomaten, in der Spielhalle und im umliegenden Einflussbereich des Spielhallenbetreibers bzw. der Spielhalle (z.B. Eingangsbereich, Nebenräume, Parkplatz, etc.) ist unzulässig.

Erforderliche Unterlagen
Unterlagen zum Antrag auf Zulassung einer Verbundspielhalle
Unterlagen zum Antrag auf Feststellung der Abweichung vom Abstandsgebot

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Bestätigung
Wie geht es weiter?

Nach dem Absenden des Antrags haben Sie die Möglichkeit, eine Kopie für Ihre Unterlagen herunterzuladen.

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