Amt für Umweltschutz und Energiefragen

Schuhstraße 40, 4. OG, 91052 Erlangen

E-Mail: baumschutz@stadt.erlangen.de

Tel.      09131 / 86 - 2147

 

 

Antrag auf Befreiung von der Baumschutzverordnung

 

Baumfällung/Rückschnitt

 

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Datenschutzrechtliche Hinweise nach Art.13 ff DSGVO: www.erlangen.de/dsgvo

1. Ihre persönlichen Daten

An diese Adresse werden Bescheid und Rechnung versandt

 

2. Eigentümer*in des Grundstücks

Hinweis:

Der Antrag wird auch ohne diese Erklärung bearbeitet, da die Genehmigungsfähigkeit zur Veränderung oder Beseitigung von Bäumen unabhängig von den Eigentumsverhältnissen geprüft wird. Allerdings müssen Sie privatrechtlich die Zustimmung der Eigentümerin oder des Eigentümers einholen, bevor Sie Maßnahmen an benachbarten Gehölzen durchführen.

Grundstückseigentümer*in

3. Angaben zum Baumart

Hinweis:

Die Satzung zum Schutz des Baumbestandes findet keine Anwendung bei Obstgehölzen, mit Ausnahme von Walnussbäumen, Esskastanien und Vogelkirschen.

Geschützt sind Bäume mit einem Stammumfang ab 80 cm in einem Meter Höhe über dem Erdboden. Bei Bäumen, die sich unterhalb eines Meters aufgabeln, wird unterhalb der Gabelung gemessen.

Darüber hinaus sind Bäume geschützt , die aufgrund von Festsetzungen eines Bebauungsplans oder als Ersatzbäume zu erhalten sind.

4. Standort der Bäume auf dem Grundstück
5. Begründung für das Fällen bzw. das Zurückschneiden der Bäume

Hinweis:

Die Genehmigung zur Fällung oder zum Rückschnitt kann nur erteilt werden, wenn hierfür hinreichende Gründe vorliegen (vgl. § 67 Bundesnaturschutzgesetz). Die normalen Lebensäußerungen des Baumes, wie Laubfall, Schattenwurf und Wurzelbildung sind in der Regel zumutbar und können nicht als Begründung für die Entfernung eines Baumes angeführt werden.

Hinweise:

 

Die Entscheidung über den Antrag ist grundsätzlich kostenpflichtig. Sollten Sie Fragen haben, möchten wir Sie bitten, sich mit uns in Verbindung zu setzen (Telefon: 09131 86-2147, E-Mail: baumschutz@stadt.erlangen.de).

 

Artenschutzhinweis:

 

Alle europäischen Vogelarten und Fledermäuse sind geschützt! Unabhängig davon, ob es sich um Maßnahmen handelt, die nach der Baumschutzverordnung genehmigungspflichtig sind oder nicht, dürfen jegliche Maßnahmen an Bäumen und Gehölzen in der Brutsaison nur dann vorgenommen werden, wenn keine von Vögeln belegte Nist- und Brutstätten europäischer Vogelarten beeinträchtigt werden können. Ebenso ist zu beachten, dass es verboten ist, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen. Das heißt, ungeachtet der erteilten Fäll- oder Rückschnittsgenehmigung müssen immer auch die Vorschriften des Artenschutzes eingehalten werden. Vergewissern Sie sich also bitte vor Einleitung der Fäll- oder Schnittarbeiten, ob in dem Baum von Vögeln belegte Nist- und Brutstätten vorhanden sind. Sollte dies der Fall sein, benötigen Sie für die Maßnahme eine (zusätzliche) Genehmigung der zuständigen Höheren Naturschutzbehörde (Regierung von Mittelfranken). Genehmigungen für das Abschneiden oder auf den Stock setzen von Hecken, lebenden Zäunen, Gebüschen und anderen Gehölzen in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September sind bei der Unteren Naturschutzbehörde (Stadt Erlangen) zu beantragen (siehe § 39 Bundesnaturschutzgesetz). Befindet sich am Baum eine Höhlung, könnte es sich hierbei um eine Wohn- oder Zufluchtsstätte von Fledermäusen handeln. Da alle heimischen Fledermäuse dem Artenschutz unterliegen, dürfen ihre Wohn- und Zufluchtstätten nicht beeinträchtigt oder zerstört werden. Vergewissern Sie sich bitte rechtzeitig vor Einleitung der beabsichtigten Maßnahme, ob Wohn- oder Zufluchtsstätten von Nachtgreifen oder Fledermäusen vorhanden sind. Sollten solche vorhanden sein, benötigen Sie ebenfalls eine Genehmigung der zuständigen Höheren Naturschutzbehörde (s.o.).
 

 

Datenschutzhinweis:


Allgemeine Informationen über die Verarbeitung Ihrer Daten und Ihre Rechte bei der Verarbeitung Ihrer Daten können Sie der Datenschutzerklärung auf unserer Internetseite (www.erlangen.de/datenschutzerklärung) entnehmen. Weitere Informationen erhalten Sie bei Bedarf von Ihrer zuständigen Sachbearbeiterin / Ihrem zuständigen Sachbearbeiter.

 

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1 Eine Unterschrift wird nicht zwingend benötigt