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Stadt Erlangen

Stadtkämmerei

Abteilung Gemeindesteuern

Nägelsbachstraße 38, 1.OG, Zimmer-Nr. 125, 126

91051 Erlangen

Telefon: 09131 / 86 - 2354 oder 1634 oder 1522

Fax: 09131 / 86 - 2677

E-Mail: grundsteuer@stadt.erlangen.de

Mitteilung Eigentümerwechsel

(Grundabgaben)

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Allgemeine Hinweise

Die Grundsteuer ist eine Jahressteuer, Erhebungszeitraum ist das Kalenderjahr. Wird eine Wohnung/ein Grundstück verkauft, bleibt der Verkäufer bis zum 31.12. Steuerschuldner. Der Käufer wird ab 01.01. des auf den Eigentumsübergang folgenden Kalenderjahres mit der Steuerschuld belastet. Die Vertragspartner können die anteilige Grundsteuer auf privatrechtlicher Basis untereinander ausgleichen. 
 

Die Müll- und Straßenreinigungsgebühren werden grundsätzlich zusammen mit der Grundsteuer in Rechnung gestellt. Die Gebühren können jedoch vorab umgemeldet werden. Falls der neue Eigentümer vorerst keine Mülltonnen benötigt, können die Mülltonnen abgemeldet werden. Die Abrechnung erfolgt für volle Kalendermonate.

Angaben zum Objekt
Bisher im Eigentum von
Neu im Eigentum von
Angaben zur Ummeldung

Hinweis: Sie können die Müllgebühren vorerst abmelden, falls das Objekt beispielsweise leer steht, abgerissen oder renoviert wird.

 

Kontaktdaten für Rückfragen
Wie geht es weiter?

Nach dem Absenden Ihrer Mitteilung haben Sie die Möglichkeit, eine Kopie für Ihre Unterlagen herunterzuladen.

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