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Stadt Erlangen

Bürgeramt

Abteilung Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Rathausplatz 1, 91052 Erlangen

3. OG, Raum 306
Telefon: 09131 86-2495

Fax: 09131 86-2460
E-Mail: sicherheit@stadt.erlangen.de

Fischereischein erstmalig beantragen oder verlängern

all fields with (*) are required

Enthält das Vertrauensnivau auf dessen Grundlage die Authentifizierung stattgefunden hat. Wird unter anderem genutzt um die Fieldsets mit den Bürgerkontodaten entsprechend zu kennzeichnen und dem Sachbearbeiter das zu grunde liegende Vertrauensnivau auf einen Blick anzuzeigen

Quelle der Identitätsprüfung

(Mögliche Werte sind: eIDAS, eID, Smart-eID, Authega, Elster, Benutzername oder FINK)

Dient einer näheren Differenzierung über das Vertrauensniveau hinaus, um zu Ermitteln welcher konkrete Service die Identitätsprüfung durchgeführt hat.

Feld zum Steuern der Anzeige für "Ihre persönlichen Daten". Blendet das Fieldset für die Anzeige der persönlichen Daten aus, wenn der Wert ungleich true ist und der Wert des Feldes "IsOrganization" ebenfalls einer Wert ungleich true hat. (Realisierung über zusätzlich eingebundenes JS)

Feld zum Steuern der Anzeige. Blendet Fieldset für organisationsbezogene Daten aus, wenn IsOrganization nicht den Wert true hat

Bayern-ID aus technischen Gründen zur Zeit nicht verfügbar!

Hilfetext

Das Bürgerkonto (BayernID) ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen. Wenn Sie sich einmalig registrieren, können Sie das Bürgerkonto für alle Online-Dienste aller Behörden nutzen. Nach der erfolgreichen Anmeldung wird das Formular automatisch mit den Daten des Bürgerkontos befüllt.

Hier haben Sie die Möglichkeit, sich einen leeren Antrag als PDF herunterzuladen.

>> Informationen zum Online-Antrag

Ihre persönlichen Daten
Angaben zum Fischereischein

Hinweis: Innerhalb des Jahreszeitraums darf in Bayern kein weiterer Jahresfischereischein beantragt werden, auch nicht bei einer anderen Gemeinde. Wird festgestellt, dass dennoch ein weiterer Jahresfischereischein beantragt und erworben wurde, erhält die betreffende Person nach Absprache der beteiligten Gemeinden von diesen für mindestens fünf Jahre keinen neuen Jahresfischereischein.

Bitte geben Sie nachfolgend maximal drei Zeiträume innerhalb eines Jahres ein, an denen der Fischfang ausgeübt werden soll.

Hinweis: Innerhalb des Jahreszeitraums darf in Bayern kein weiterer Jahresfischereischein beantragt werden, auch nicht bei einer anderen Gemeinde. Wird festgestellt, dass dennoch ein weiterer Jahresfischereischein beantragt und erworben wurde, erhält die betreffende Person nach Absprache der beteiligten Gemeinden von diesen für mindestens fünf Jahre keinen neuen Jahresfischereischein.

Bitte geben Sie nachfolgend maximal drei Zeiträume innerhalb eines Jahres ein, an denen der Fischfang ausgeübt werden soll.

Angaben zum Fischereiausübungsort

Fischereigewässer, in denen innerhalb der beantragten Zeiträume die Fischerei ausgeübt werden soll:

Angaben zum Fischereiausübungsort

Fischereigewässer, in denen innerhalb der beantragten Zeiträume die Fischerei ausgeübt werden soll:

Benötigte Dokumente

Für den Antrag müssen Sie folgende Dokumente hochladen:

Hinweis: Vom Personalausweis wird die Vorder- und Rückseite benötigt. Falls Sie für die Rückseite ein zweites Upload-Feld benötigen, können Sie dieses mit (+) hinzufügen.

Hinweis: Bei minderjährigen Antragsteller*innen wird die Einverständniserklärung des*der Erziehungsberechtigten benötigt. Diese kann hier heruntergeladen werden. Bitte ausfüllen und im nachfolgenden Feld hochladen.

Hinweis: Die Befugnis zur Fischereiausübung im Herkunftsland ist glaubhaft zu machen. Hierfür ist eine Erklärung zu unterzeichnen und im nachfolgenden Uploadfeld hochzuladen.

Bitte beachten Sie hierzu auch folgendes Merkblatt: Merkblatt zu den fischereirechtlichen Bestimmungen in Bayern

 

Hinweis: Die Befugnis zur Fischereiausübung im Herkunftsland ist glaubhaft zu machen. Hierfür ist eine Erklärung zu unterzeichnen und im nachfolgenden Uploadfeld hochzuladen.

Bitte beachten Sie hierzu auch folgendes Merkblatt: Merkblatt zu den fischereirechtlichen Bestimmungen in Bayern

Hinweis: Die nachfolgenden Dokumente werden im Original benötigt. Sie können diese persönlich vorbeibringen oder per Post an folgende Adresse schicken:

 

Bürgeramt

Abteilung Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Rathausplatz 1, 3. OG, Zimmer 306

91052 Erlangen

Folgende Dokumente werden im Original benötigt:

  • Ein aktuelles Lichtbild (Maße 45 mm x 35 mm)
  • Prüfungszeugnis über das Bestehen der Staatlichen Fischerprüfung

Folgende Dokumente werden im Original benötigt:

  • Ein aktuelles Lichtbild (Maße 45 mm x 35 mm)

Folgende Dokumente werden im Original benötigt:

  • Zu verlängernder Fischereischein (originales Erlaubnisdokument)

Nach dem Versenden des Formulars werden Sie auf eine Seite weitergeleitet, die Ihnen ermöglicht, einen Termin zu vereinbaren.

Wie geht es weiter?

Nach dem Absenden des Antrags haben Sie die Möglichkeit, eine Kopie für Ihre Unterlagen herunterzuladen.

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