Meldebogen für Einreisende nach Bayern gemäß der Verordnung über Quarantänemaßnahmen für Einreisende zur Bekämpfung des Coronavirus (Einreise Quarantäne Verordnung – EQV)

Stadt Erlangen

Bürgeramt

Abteilung Öffentliche Sicherheit
und Ordnung

91051 Erlangen

Sie erreichen uns in der Nägelsbachstraße 26, 5. OG:

Mo     08:00 bis 12:00 Uhr und

       14:00 bis 18:00 Uhr

Di     08:00 bis 12:00 Uhr

Mi     geschlossen
Do     08:00 bis 14:00 Uhr

Fr     08:00 bis 12:00 Uhr

Tel.   09131 / 86- 3135

Fax    09131 / 86- 2421

E-Mail ordnungsbehoerde@stadt.erlangen.de

 

Melde-/ Wohnadresse Registration / residential address

Aufenthaltsadresse in DE / Residence address in Germany

Haben Sie Symptome? Do you have symthoms?

Liegt Ihnen ein ärztliches Zeugnis in deutscher oder englischer Sprache vor, welches bestätigt, dass keine Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorhanden sind? Das ärztliche Zeugnis muss sich auf eine molekularbiologische Testung auf das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 stützen, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem sonstigen Staat, den das RKI in eine Liste von Staaten mit hierfür ausreichendem Qualitätsstandard aufgenommen hat, durchgeführt und höchstens 48 Stunden vor der Einreise nach Deutschland vorgenommen worden ist.
 

Do you have a medical certificate in German or English confirming that there are no indications of infection with the coronavirus SARS-CoV-2? The medical certificate must be based on a molecular biological test for the presence of an infection with the coronavirus SARS-CoV-2, which was carried out in a member state of the European Union or another state that the RKI has included in a list of states with a sufficient quality standard for this purpose, and which was carried out no more than 48 hours before entry into Germany.

 

Hinweis:

Wenn Sie das Negativergebniss erst später nachreichen, senden Sie dieses an ordnungsbehoerde@stadt.erlangen. de

Note:

If you are submitting the negative result later, please send it to

ordnungsbehoerde@stadt.erlangen. de

Bei Übermittlung eines ärztlichen Zeugnisses endet die Quarantäneverpflichtung frühestens nach fünf Tagen nach Einreise automatisch, einen Test dürfen Sie erst am
5. Tag nach der Einreise vornehmen lassen.

 

If a medical certificate is provided, the quarantine obligation ends automatically at the earliest five days after entry, and you may only have a test performed on the 5th day after entry.


 

Hinweise

Datenschutzhinweis:
Allgemeine Informationen über die Verarbeitung Ihrer Daten und Ihre Rechte bei der Verarbeitung Ihrer Daten können Sie der Datenschutzerklärung auf unserer Internetseite (www.erlangen.de/datenschutzerklärung) entnehmen. Weitere Informationen erhalten Sie bei Bedarf von Ihrer zuständigen Sachbearbeiterin / Ihrem zuständigen Sachbearbeiter.


 

Information zur Erhebung von personenbezogener Daten (Art. 13 ff DSGVO)

www.erlangen.de/dsgvo

Digitale Barrierefreiheit:

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