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Bürgeramt

Abt. Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Rathausplatz 1, 3. OG

91052 Erlangen
Telefon: 09131 / 86 - 2495
Fax: 09131 / 86 - 2460

E-Mail: sicherheit@stadt.erlangen.de

Heilpraktikererlaubnis beantragen

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Heilpraktikererlaubnis
Ihre persönlichen Daten
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Benötigte Dokumente

Für den Antrag müssen Sie folgende Dokumente hochladen:

Benötigte Originaldokumente

Hinweis: Die nachfolgenden Dokumente werden im Original oder in beglaubigter Kopie benötigt. Sie können diese nach vorheriger Terminvereinbarung persönlich vorlegen oder per Post an folgende Adresse senden:

 

Bürgeramt

Abteilung Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Rathausplatz 1, 3. OG, Zimmer 306

91052 Erlangen

Folgende Dokumente werden im Original oder in beglaubigter Kopie benötigt:

  • Geburtsurkunde
  • Nachweis über Schulabschluss (mindestens erfolgreicher Mittelschulabschluss)
  • Behördliches Führungszeugnis
  • Ärztliches Zeugnis, welches die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Heilpraktikerberufes bestätigt
  • Nachweis über die Heilpraktiker- / Physiotherapie- / Podologieausbildung

Hinweis: Das ärztliche Zeugnis sowie das behördliche Führungszeugnis sollten zu den Stichtagen 30.6. (Überprüfung im Oktober) bzw. 31.12. (Überprüfung im März) nicht älter als drei Monate sein.

Hinweis: Bei Hauptwohnsitz in Erlangen kann das amtliche Führungszeugnis beim Bürgeramt im Erdgeschoss des Rathauses beantragt werden. Auswärtige Antragsteller*innen wenden sich bitte an das für sie zuständige Einwohnermeldeamt. Das Führungszeugnis ist direkt an die Abteilung Öffentliche Sicherheit und Ordnung der Stadt Erlangen zu senden. Ein an die Privatadresse gerichtetes Führungszeugnis kann leider nicht anerkannt werden. Es fallen unter Umständen zusätzliche Gebühren an.

Bereits beantragte Erlaubnis
Straf- oder Ermittlungsverfahren
Überprüfungstermin

Hinweis: Die Erteilung einer Heilpraktikererlaubnis ohne Überprüfung durch das Gesundheitsamt Ansbach stellt die Ausnahme dar. Bitte wenden Sie sich für diesbezügliche Rückfragen an die oben genannten Kontaktdaten.

Schmuckurkunde

Hinweis: Die Kosten für eine Schmuckurkunde betragen 30,- Euro.

Wie geht es weiter?

Nach dem Absenden des Antrags haben Sie die Möglichkeit, eine Kopie für Ihre Unterlagen herunterzuladen.

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