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Stadt Erlangen

Erlanger Jobcenter

Rathausplatz 1
91052 Erlangen
Telefon: +49 (0) 9131 86-2444
E-Mail: jobcenter-leistung@stadt.erlangen.de

Neuantrag Bürgergeld

Leistungen nach dem SGB II

Start
Antrag
Persönliche Daten
Weitere Personen
Kosten der Unterkunft
Vermögen
Dokumente
Abschluss
all fields with (*) are required

NOCH NICHT IN VERWENDUNG

Hinweis:

Die hochgeladene Datei enthält einen alten Versionsstand. Eine Übernahme der Daten ist nur eingeschränkt möglich.

Enthält das Vertrauensnivau auf dessen Grundlage die Authentifizierung stattgefunden hat. Wird unter anderem genutzt um die Fieldsets mit den Bürgerkontodaten entsprechend zu kennzeichnen und dem Sachbearbeiter das zu grunde liegende Vertrauensnivau auf einen Blick anzuzeigen

Quelle der Identitätsprüfung

(Mögliche Werte sind: eIDAS, eID, Smart-eID, Authega, Elster, Benutzername oder FINK)

Dient einer näheren Differenzierung über das Vertrauensniveau hinaus, um zu Ermitteln welcher konkrete Service die Identitätsprüfung durchgeführt hat.

Feld zum Steuern der Anzeige für "Ihre persönlichen Daten". Blendet das Fieldset für die Anzeige der persönlichen Daten aus, wenn der Wert ungleich true ist und der Wert des Feldes "IsOrganization" ebenfalls einer Wert ungleich true hat. (Realisierung über zusätzlich eingebundenes JS)

Feld zum Steuern der Anzeige. Blendet Fieldset für organisationsbezogene Daten aus, wenn IsOrganization nicht den Wert true hat

ACHTUNG:

Die hochgeladene Datei ist mit dieser Formularversion nicht kompatibel. Bitte starten Sie das Formular neu und erfassen Ihre Daten manuell.

>>> Formular neustarten <<<

Das Bürgerkonto (BayernID) ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen. Wenn Sie sich einmalig registrieren, können Sie das Bürgerkonto für alle Online-Dienste aller Behörden nutzen. Nach der erfolgreichen Anmeldung wird das Formular automatisch mit den Daten des Bürgerkontos befüllt.

Hier haben Sie die Möglichkeit, eine zuvor gespeicherte Version den Antrags im XML-Format hochzuladen.

Daten aus Bürgerkonto

Erläuterung: Die Daten aus der BundID-Authentifizierung werden zunächst hier vorbelegt. Es kann nicht sichergestellt werden das sich stets ein Elternteil oder stets das Kind authentifiziert, weswegen eine Verlnüpfung mit den direkten Personendatenfeldern im Antrag nicht sinnvoll ist. Die hier vorbelegten Daten werden, je nach Auswahl in selSelbstBetroffen entweder in die Personendaten des Elternteils oder die Personendaten des Kindes übertragen.

 

Auswahlen "für mein eigenes Kind" und "für ein nicht verwandtes Kind" führen zu einer Vorbelegung der Personendaten der Dritten Person, weil von einer Authentifizierung jener ausgegangen wird.

 

Die Auswahl "für mich selbst" führt zu einer Vorbelegung der Personendaten um das Kind, da die Authentifizierung jenes betrifft.

Die nachfolgenden Daten wurden aus dem Bürgerkonto übernommen.

Allgemeine Informationen zur Antragstellung

Hinweis:

Sie haben sich noch nicht mit Ihrer BayernID angemeldet.

Für eine vollständig digitale Antragstellung ist die Anmeldung erforderlich.

Das Formular kann auch ohne Anmeldung ausgefüllt werden, es sich dann jedoch Unterschriften erforderlich.

Unterlagen und Nachweise

Am Ende des Antrages können Sie die Unterlagen und Nachweise direkt im Online Formular hochladen.

Sollten Sie hierzu keine Möglichkeit haben, können die Unterlagen auch per Post oder per E-Mail nachgereicht werden.

 

Für die Bearbeitung Ihres Neuantrages brauchen wir immer die folgenden Unterlagen:

  • Ausweisdokumente (Personalausweis, elektronischer Aufenthaltstitel)
  • Kontoauszüge der letzten 3 Monate von allen Konten (auch PayPal, Kreditkarten etc.)
  • Nachweise über den aktuellen Stand aller Vermögensgegenstände (Bausparverträge, Versicherungen, Wertpapiere, Kryptowährungen etc.)
  • Mietvertrag oder Eigentumsnachweise
  • letzte Nebenkostenabrechnung

Bitte legen Sie auch Nachweise vor, wenn Sie eine Arbeit haben, andere Sozialleistungen beziehen oder ähnliches. Wir brauchen dann von Ihnen:

  • Arbeits- / Ausbildungsvertrag
  • Lohnabrechnungen der letzten 3 Monate
  • Bescheide z.B. zu Kindergeld / Elterngeld / Krankengeld

Am Ende des Online Formulares erhalten Sie eine individuelle Liste mit den Unterlagen die Sie vorlegen müssen.

Datenschutzrechtliche Hinweise

Die Datenschutzhinweise im Zusammenhang mit der Beantragung von Leistungen beim Erlanger Jobcenter  (Art. 13 und 14 DSGVO) sind unter https://erlangen.de/datenschutzhinweise abrufbar.

Datenschutzhinweise

ANMERKUNG: Dieses Fieldset wird ausgeblendet.

Eine Einwilligung in die Kenntnisnahme der Datenschutzhinweise ist nicht erforderlich und ggfs. sogar unzulässig.

Hinweis:

 

Mit dem "Aktivieren" der Checkbox und dem Klick auf "Weiter" willigen Sie ein, dass die von Ihnen auf den Folgeseiten angegebenen Daten erfasst und an die zuständige Stelle übermittelt werden. Diese Datenverarbeitung ist notwendig, um den Online-Service nutzen zu können. Sie können diese Einwilligung jederzeit unter jobcenter@stadt.erlangen.de widerrufen.


Pflichtfelder / nur für Tests

Fürs bestimmte Tests können die Pflichtfelder deaktiviert werden.
Die regulären Tests sollten jedoch mit Pflichtfeldern erfolgen.

Die Pflichtfelder wurden deaktiviert. Falls Sie wieder aktiviert werden sollen - bitte Formular neu laden.

Leistungsbezug

Hinweis: Sie haben angegeben, dass Sie innerhalb der letzten 3 Monate Bürgergeld vom Erlanger Jobcenter bezogen haben. Bitte beachten Sie, dass Sie in diesem Fall einen Weiterbewilligungsantrag stellen müssen.

Hinweis: Falls Sie im Formular bei einzelnen Pflichtfeldern keine Angaben machen können, tragen Sie bitte "unbekannt" ein.

Versteckte Workflow Felder Startseite
Antragstellung
Angaben zu meiner Person

Hinweis: Für eine evtl. weitere Kommunikation weisen wir darauf hin, dass wir personenbezogene Daten nur dann mit Ihnen austauschen dürfen, wenn eine entsprechende Vollmacht, ein Nachweis über eine bestehende Vormundschaft oder eine gesetzlich bestellte Betreuung (mit passender Vollmacht) vorliegen.

Bitte tragen Sie hier Ihre Daten ein.

Die Daten zu den Antragsteller*innen folgen auf der nächsten Seiten.

Antragsbegründung

Bitte geben Sie an, ob Sie z.B. Ihren Arbeitsplatz verloren haben oder andere Einnahmen (z.B. Arbeitslosengeld, Unterhalt, etc.) weggefallen sind.

Hinweis: Zu Ihrer Bedarfsgemeinschaft gehören z.B. Ehepartner (auch außerhalb des Haushaltes), eingetragener Lebenspartner/in, Partner in einer eheähnlichen Gemeinschaft, ledige Kinder unter 25 Jahren

Wenn Sie von mehreren Leistungsträgern Leistungen bezogen haben, geben Sie bitte alle an.

Über das  - Symbol können Sie weitere Felder generieren.

Versteckte Bürgerservice-Plugin Werte für nachfolgende Workflows und Vorbelegung

Wenn Sie den Antrag nicht komplett ausfüllen können, haben sie die Möglichkeit, den aktuellen Stand des Formulars als XML-Datei lokal zu speichern und zu einem anderen Zeitpunkt wieder hochzuladen, um mit der Bearbeitung fortzufahren.

Angaben zur ersten Person (Haushaltsvorstand)

Hinweis: Der Haushaltsvorstand ist die Person, die den Antrag für seine Angehörigen und sich selbst einreicht, an den i.d.R. die Leistungen der Familie ausgezahlt und diejenigen Schreiben gerichtet werden, die alle Personen der Familie betreffen.

Hinweis: Das angezeigte Geschlecht wurde aus den Authentifizierungsdaten rechnerisch ermittelt. Bitte überprüfen Sie, ob die Daten korrekt ermittelt wurden und überschreiben Sie diese notfalls.

Bitte wählen Sie den Paragraphen, nach dem Sie in Deutschland aufenthaltsberechtigt sind. Diesen finden Sie auf Ihrem Aufenthaltstitel.

Die 12-stellige Sozialversicherungsnummer (auch Rentenversicherungsnummer), besteht aus 2 Ziffern, Ihrem 6-stelligen Geburtsdatum, dem ersten Buchstaben Ihres Nachnamens und weiteren 3 Ziffern. Die Nummer steht in der Regel auf Lohnabrechnungen oder kann bei der Krankenkasse erfragt werden.

 

Es handelt sich hierbei nicht um die 10-stellige Versicherungsnummer der Krankenkasse.

Hinweis: Die Rentenversicherungsnummer wird bei allen in Deutschland lebenden Personen mit der Geburt vergeben, bei kürzlich erfolgter Einreise in die Bundesrepublik kann es jedoch sein, dass die Vergabe noch nicht erfolgt ist. Wählen Sie in diesem Fall bitte "Ich besitze noch keine Rentenversicherungsnummer".

Details gesetzliche Krankenversicherung

Die 10-stellige Versicherungsnummer der Krankenkasse (1 Buchstabe + 9 Zahlen) finden Sie auf Ihrer Versichertenkarte und auf den Schreiben Ihrer Krankenkasse. 

 

Es handelt sich hierbei nicht um die 12-stellige Sozialversicherungsnummer.

Details private Krankenversicherung

Die Versicherungsnummer erhalten Sie bei Ihrer Krankenversicherung.

Sie finden die SteuerID auf Ihrem Steuerbescheid, Lohnabrechnungen, Anschreiben vom Finanzamt, etc.

Wohnanschrift

Hinweis: Die angezeigte Adresse und Hausnummer wurde aus den Authentifizierungsdaten rechnerisch ermittelt. Bitte überprüfen Sie, ob die Daten korrekt ermittelt wurden und überschreiben Sie diese notfalls.

Hier können Sie Ergänzungen wie "Hinterhaus" oder "wohnhaft bei Luca Muster" angeben, wenn es sonst zu Schwierigkeiten bei der Postzustellung kommt.

Bitte wenden Sie sich an das Jobcenter Ihres Wohnortes.

Externer Link: Jobcenter vor Ort

Kontaktdaten
Betreuung & Bevollmächtigung

Details Betreuung

Angaben zur Gerichtsentscheidung

Hinweis: Bitte geben Sie in den folgenden Feldern Informationen über das Gericht an, das die Betreuung beschlossen hat. Geben Sie bitte zusätzlich an, welche Aufgaben der Betreuer übernimmt.

Gesundheitliche Situation der ersten Person

Einwilligungserklärung:

 

 

Mit einem Klick auf "Ja" willigen Sie ein, dass Ihre nachfolgend angegebenen Gesundheitsdaten (Vorliegen einer Schwerbehinderung, Merkzeichen, Erkrankungen, gesundheitliche Einschränkungen, Aufenthalt in stationärer Einrichtung) zur Erstellung der Antragsdatei und zur Übermittlung an Sie bzw. die für Ihren Antrag zuständige Stelle verarbeitet werden. Die Einwilligung ist freiwillig und jederzeit wiederrufbar. 

 

Senden Sie hierfür eine E-Mail an jobcenter-leistung@stadt.erlangen.de.

 

Bitte beachten Sie, dass sich die zuständige Stelle bei einer fehlenden Einwilligung nachträglich an Sie wendet, um Ihrer Erwerbsfähigkeit festzustellen.

 

Sie finden das Datum auf Ihrem Schwerbehindertenausweises bzw. auf dem Feststellungsbescheid über den Grad der Behinderung.

Sie finden das Datum auf Ihrem Schwerbehindertenausweises bzw. auf dem Feststellungsbescheid über den Grad der Behinderung.

Gleichstellung meint die Gleichstellung mit einer vorliegenden Schwerbehinderung. Diese kann bei einem Grad ab 30 und unter 50 beantragt werden, um die Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen.

Beispiele: Pflegeheim, therapeutische Wohngemeinschaften

Hinweis: Die Frage dient der Klärung, welcher Leistungsträger für die Auszahlung von Leistungen zuständig ist.

 

Auch wenn Sie nach eigener oder ärztlicher Einschätzung nicht in der Lage sind, mindestens 15 Stunden/Woche zu arbeiten, liegt eine volle Erwerbsminderung im Sinne der Sozialgesetzbücher II und XII erst dann vor, wenn die Deutsche Rentenversicherung die Erwerbsunfähigkeit ebenfalls festgestellt hat.

Arbeits- und Lebensverhältnisse
Mehrbedarfe

typische Beispiele sind Kosten zur Wahrnehmung des Umgangsrechts (insbesondere Fahrtkosten), Putz-/Haushaltshilfe für körperlich stark beeinträchtigte Personen, Hygieneartikel bei ausgebrochener HIV-Infektion oder Körperpflegemittel bei Neurodermitis

Ansprüche bei anderen Leistungsträgern
Unterhaltsansprüche

Angaben zum*zur getrenntlebenden / geschiedenen Partner*in

Angaben zum Kindsvater

Angaben zur Mutter

Angaben zum Vater

Einkommen

Haben Sie folgende Einnahmen aus dem In- und/oder Ausland?

Wenn Sie Einnahmen erwarten, wählen Sie ebenfalls "ja" aus.

Wichtig:

Bitte führen Sie jedes Einkommen einzeln unter „Einkommen hinzufügen“ und „weiteres Einkommen hinzufügen“ auf und machen Sie die geforderten Angaben zum jeweiligen Einkommen.

 

Bitte geben Sie Leistungen wie Kindergeld, Kindergeldzuschlag, Unterhalt und Unterhaltsvorschuss immer bei der Person an, für die die Leistung gezahlt wird. 

 

Beispiel: Das Kindergeld wird an einen Elternteil gezahlt, wird aber für das Kind David berechnet. Daher ist es als Einnahme bei David anzugeben.

Sollten mehr als 5 Einkommensarten vorliegen, können Sie diese am Ende des Antrages im Bemerkungsfeld ergänzen.

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass Kindergeld grundsätzlich beim jeweiligen Kind und nicht beim Elternteil zu erfassen ist, der es erhält.

Angaben zu Ihrem Einkommen aus: Krankengeld

Angaben zu Ihrem Einkommen aus: Arbeitslosengeld I 

Im selben Monat > Lohn März geht irgendwann zwischen dem 01.03. und dem 31.03. ein.

 

Im Folgemonat > Lohn März geht irgendwann zwischen dem 01.04. und dem 30.04. ein.

Der Nettolohn ist das verfügbare Einkommen, das Sie nach Abzug aller Abgaben (Sozialversicherung, Steuern, etc.) erhalten.

Die Ermittlung des Gewinneinkommens erfordert eine genauere Betrachtung Ihrer Einnahmen und Ausgaben. Bitte geben Sie uns mit Hilfe der beiden nachfolgenden Feldern zunächst einen groben Überblick über Ihre Einkommenssituation.

Für einen detaillierten Überblick über Ihr Gewinneinkommen füllen Sie bitte im Anschluss an den Online-Antrag das nachfolgende Formular aus: 

Anlage EKS

(Externer Link zur Bundesagentur für Arbeit)

 

 

Angaben zu Ihrem Einkommen aus: Selbstständigkeit


Hinweis: Bitte beachten Sie, dass Kindergeld grundsätzlich beim jeweiligen Kind und nicht beim Elternteil zu erfassen ist, der es erhält.

Angaben zu Ihrem Einkommen aus: Krankengeld

Angaben zu Ihrem Einkommen aus: Arbeitslosengeld I

Im selben Monat > Lohn März geht irgendwann zwischen dem 01.03. und dem 31.03. ein.

 

Im Folgemonat > Lohn März geht irgendwann zwischen dem 01.04. und dem 30.04. ein.

Der Nettolohn ist das verfügbare Einkommen, das Sie nach Abzug aller Abgaben (Sozialversicherung, Steuern, etc.) erhalten.

Die Ermittlung des Gewinneinkommens erfordert eine genauere Betrachtung Ihrer Einnahmen und Ausgaben. Bitte geben Sie uns mit Hilfe der beiden nachfolgenden Feldern zunächst einen groben Überblick über Ihre Einkommenssituation.

Für einen detaillierten Überblick über Ihr Gewinneinkommen füllen Sie bitte im Anschluss an den Online-Antrag das nachfolgende Formular aus: 

Anlage EKS

(Externer Link zur Bundesagentur für Arbeit)

 

Angaben zu Ihrem Einkommen aus: Selbstständigkeit


Hinweis: Bitte beachten Sie, dass Kindergeld grundsätzlich beim jeweiligen Kind und nicht beim Elternteil zu erfassen ist, der es erhält.

Angaben zu Ihrem Einkommen aus: Krankengeld

Angaben zu Ihrem Einkommen aus: Arbeitslosengeld I

Im selben Monat > Lohn März geht irgendwann zwischen dem 01.03. und dem 31.03. ein.

 

Im Folgemonat > Lohn März geht irgendwann zwischen dem 01.04. und dem 30.04. ein.

Der Nettolohn ist das verfügbare Einkommen, das Sie nach Abzug aller Abgaben (Sozialversicherung, Steuern, etc.) erhalten.

Die Ermittlung des Gewinneinkommens erfordert eine genauere Betrachtung Ihrer Einnahmen und Ausgaben. Bitte geben Sie uns mit Hilfe der beiden nachfolgenden Feldern zunächst einen groben Überblick über Ihre Einkommenssituation.

Für einen detaillierten Überblick über Ihr Gewinneinkommen füllen Sie bitte im Anschluss an den Online-Antrag das nachfolgende Formular aus: 

Anlage EKS

(Externer Link zur Bundesagentur für Arbeit)

 

Angaben zu Ihrem Einkommen aus: Selbstständigkeit


Hinweis: Bitte beachten Sie, dass Kindergeld grundsätzlich beim jeweiligen Kind und nicht beim Elternteil zu erfassen ist, der es erhält.

Angaben zu Ihrem Einkommen aus: Krankengeld

Angaben zu Ihrem Einkommen aus: Arbeitslosengeld I

Im selben Monat > Lohn März geht irgendwann zwischen dem 01.03. und dem 31.03. ein.

 

Im Folgemonat > Lohn März geht irgendwann zwischen dem 01.04. und dem 30.04. ein.

Der Nettolohn ist das verfügbare Einkommen, das Sie nach Abzug aller Abgaben (Sozialversicherung, Steuern, etc.) erhalten.

Die Ermittlung des Gewinneinkommens erfordert eine genauere Betrachtung Ihrer Einnahmen und Ausgaben. Bitte geben Sie uns mit Hilfe der beiden nachfolgenden Feldern zunächst einen groben Überblick über Ihre Einkommenssituation.

Für einen detaillierten Überblick über Ihr Gewinneinkommen füllen Sie bitte im Anschluss an den Online-Antrag das nachfolgende Formular aus: 

Anlage EKS

(Externer Link zur Bundesagentur für Arbeit)

 

Angaben zu Ihrem Einkommen aus: Selbstständigkeit


Hinweis: Bitte beachten Sie, dass Kindergeld grundsätzlich beim jeweiligen Kind und nicht beim Elternteil zu erfassen ist, der es erhält.

Angaben zu Ihrem Einkommen aus: Krankengeld

Angaben zu Ihrem Einkommen aus: Arbeitslosengeld I

Im selben Monat > Lohn März geht irgendwann zwischen dem 01.03. und dem 31.03. ein.

 

Im Folgemonat > Lohn März geht irgendwann zwischen dem 01.04. und dem 30.04. ein.

Der Nettolohn ist das verfügbare Einkommen, das Sie nach Abzug aller Abgaben (Sozialversicherung, Steuern, etc.) erhalten.

Die Ermittlung des Gewinneinkommens erfordert eine genauere Betrachtung Ihrer Einnahmen und Ausgaben. Bitte geben Sie uns mit Hilfe der beiden nachfolgenden Feldern zunächst einen groben Überblick über Ihre Einkommenssituation.

Für einen detaillierten Überblick über Ihr Gewinneinkommen füllen Sie bitte im Anschluss an den Online-Antrag das nachfolgende Formular aus: 

Anlage EKS

(Externer Link zur Bundesagentur für Arbeit)

 

Angaben zu Ihrem Einkommen aus: Selbstständigkeit


Werbungskosten

Angaben zur KFZ-Haftpflicht

Angaben zur geförderten Altersvorsorge

Angaben zu Unterhaltszahlungen

Angaben zu den weiteren Kosten

Bankverbindung für die Auszahlung der Leistung

Hinweis: Die Geldleistungen werden grundsätzlich auf ein Konto überwiesen. Eine Barauszahlung ist auf Dauer nicht möglich.

Wir bitten Sie daher schnellstmöglich ein Konto zu eröffnen. Erfahrungsgemäß kann jedoch es manchmal zu Schwierigkeiten bei der Kontoeröffnung kommen. Sollte eine Bank die Kontoeröffnung für Sie ablehnen, weisen Sie darauf hin, dass gemäß der Regelung des Zahlungskontengesetzes – ZKG ein Anspruch auf ein Basiskonto besteht, dessen Eröffnung die Bank nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen verweigern darf.

Die IBAN finden Sie auf Ihren Kontoauszügen oder auch auf den meisten EC-Karten (Rückseite).

 

Bitte beachten Sie, dass hier lediglich deutsche Bankverbindungen angegeben werden dürfen (SEPA), um ggf. Sozialleistungen in Anspruch zu nehmen.

Versteckte Workflowfelder

Wenn Sie den Antrag nicht komplett ausfüllen können, haben sie die Möglichkeit, den aktuellen Stand des Formulars als XML-Datei lokal zu speichern und zu einem anderen Zeitpunkt wieder hochzuladen, um mit der Bearbeitung fortzufahren.

Weitere Personen

Gemeint sind an dieser Stelle die folgenden Angehörigen:

  • Ihr Partner (unabhängig davon, ob Sie verheiratet sind oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft besteht)
  • Ihre Kinder oder die Kinder Ihres Partners bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres
  • Ihre Eltern, soweit Sie selbst unter 25 sind und mit Ihren Eltern in einem gemeinsamen Haushalt leben

Weitere im Haushalt lebende Personen, die nicht unter die o.g. Auflistung fallen, sind stattdessen auf der Folgeseite bei den Unterkunftskosten anzugeben.

Angaben zum Angehörigen

Sie können mit dem  - Symbol am Ende der Seite Felder für weitere Familienmitglieder generieren.

Bitte wählen Sie den Paragraphen, nach dem Sie in Deutschland aufenthaltsberechtigt sind. Diesen finden Sie auf Ihrem Aufenthaltstitel.

Die 12-stellige Sozialversicherungsnummer (auch Rentenversicherungsnummer), bestehend aus 2 Ziffern, Ihrem 6-stelligen Geburtsdatum, dem ersten Buchstaben Ihres Nachnamens und weiteren 3 Ziffern, finden Sie auf der Rückseite Ihrer Krankenversicherungskarte sowie auf Schreiben der Rentenversicherung oder der Krankenkasse. 

 

Es handelt sich hierbei nicht um die 10-stellige Versicherungsnummer der Krankenkasse.

Hinweis: Die Rentenversicherungsnummer wird bei allen in Deutschland lebenden Personen mit der Geburt vergeben, bei kürzlich erfolgter Einreise in die Bundesrepublik kann es jedoch sein, dass die Vergabe noch nicht erfolgt ist. Wählen Sie in diesem Fall bitte "Ich besitze noch keine Rentenversicherungsnummer".

Details gesetzliche Krankenversicherung

Die 10-stellige Versicherungsnummer der Krankenkasse (1 Buchstabe + 9 Zahlen) finden Sie auf Ihrer Versichertenkarte und auf den Schreiben Ihrer Krankenkasse. 

 

Es handelt sich hierbei nicht um die 12-stellige Sozialversicherungsnummer.

Details private Krankenversicherung

Die 10-stellige Versicherungsnummer der Krankenkasse (1 Buchstabe + 9 Zahlen) finden Sie auf Ihrer Versichertenkarte und auf den Schreiben Ihrer Krankenkasse. 

 

Es handelt sich hierbei nicht um die 12-stellige Sozialversicherungsnummer.

Sie finden die SteuerID auf Ihrem Steuerbescheid, Lohnabrechnungen, Anschreiben vom Finanzamt, etc.

Kontaktdaten
Betreuung & Bevollmächtigung

Details Betreuung

Angaben zur Gerichtsentscheidung

Hinweis: Bitte geben Sie in den folgenden Feldern Informationen über das Gericht an, das die Betreuung beschlossen hat. Geben Sie bitte zusätzlich an, welche Aufgaben der Betreuer übernimmt.

Gesundheitliche Situation der weiteren Person

Einwilligungserklärung:

 

 

Mit einem Klick auf "Ja" willigen Sie ein, dass Ihre nachfolgend angegebenen Gesundheitsdaten (Vorliegen einer Schwerbehinderung, Merkzeichen, Erkrankungen, gesundheitliche Einschränkungen, Aufenthalt in stationärer Einrichtung) zur Erstellung der Antragsdatei und zur Übermittlung an Sie bzw. die für Ihren Antrag zuständige Stelle verarbeitet werden. Die Einwilligung ist freiwillig und jederzeit wiederrufbar. 

 

Senden Sie hierfür eine E-Mail an jobcenter-leistung@stadt.erlangen.de.

 

Bitte beachten Sie, dass sich die zuständige Stelle bei einer fehlenden Einwilligung nachträglich an Sie wendet, um Ihrer Erwerbsfähigkeit festzustellen.

 

Sie finden das Datum auf Ihrem Schwerbehindertenausweises bzw. auf dem Feststellungsbescheid über den Grad der Behinderung.

Sie finden das Datum auf Ihrem Schwerbehindertenausweises bzw. auf dem Feststellungsbescheid über den Grad der Behinderung.

Gleichstellung meint die Gleichstellung mit einer vorliegenden Schwerbehinderung. Diese kann bei einem Grad ab 30 und unter 50 beantragt werden, um die Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen.

Beispiele: Pflegeheim, therapeutische Wohngemeinschaften

Hinweis: Die Frage dient der Klärung, welcher Leistungsträger für die Auszahlung von Leistungen zuständig ist.

 

Auch wenn die Person nach eigener oder ärztlicher Einschätzung nicht in der Lage ist, mindestens 15 Stunden/Woche zu arbeiten, liegt eine volle Erwerbsminderung im Sinne der Sozialgesetzbücher II und XII erst dann vor, wenn die Deutsche Rentenversicherung die Erwerbsunfähigkeit ebenfalls festgestellt hat.

Arbeits- und Lebensverhältnisse
Mehrbedarfe

typische Beispiele sind Kosten zur Wahrnehmung des Umgangsrechts (insbesondere Fahrtkosten), Putz-/Haushaltshilfe für körperlich stark beeinträchtigte Personen, Hygieneartikel bei ausgebrochener HIV-Infektion oder Körperpflegemittel bei Neurodermitis

Ansprüche bei anderen Leistungsträgern
Unterhaltsansprüche

Angaben zum*zur getrenntlebenden / geschiedenen Partner*in

Angaben zum Kindsvater

Angaben zur Mutter

Angaben zum Vater

Einkommen

Hat die Person folgende Einnahmen aus dem In- und/oder Ausland?

Wenn die Person Einnahmen erwartet, wählen Sie ebenfalls "ja" aus.

Wichtig:

Bitte führen Sie jedes Einkommen einzeln unter „Einkommen hinzufügen“ und „weiteres Einkommen hinzufügen“ auf und machen Sie die geforderten Angaben zum jeweiligen Einkommen.

 

Bitte geben Sie Leistungen wie Kindergeld, Kindergeldzuschlag, Unterhalt und Unterhaltsvorschuss immer bei der Person an, für die die Leistung gezahlt wird. 

 

Beispiel: Das Kindergeld wird an einen Elternteil gezahlt, wird aber für das Kind David berechnet. Daher ist es als Einnahme bei David anzugeben.

Sollten mehr als 5 Einkommensarten vorliegen, können Sie diese am Ende des Antrages im Bemerkungsfeld ergänzen.

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass Kindergeld grundsätzlich beim jeweiligen Kind und nicht beim Elternteil zu erfassen ist, der es erhält.

Angaben zu Ihrem Einkommen aus: Krankengeld

Angaben zu Ihrem Einkommen aus: Arbeitslosengeld I 

Im selben Monat > Lohn März geht irgendwann zwischen dem 01.03. und dem 31.03. ein.

 

Im Folgemonat > Lohn März geht irgendwann zwischen dem 01.04. und dem 30.04. ein.

Der Nettolohn ist das verfügbare Einkommen, das Sie nach Abzug aller Abgaben (Sozialversicherung, Steuern, etc.) erhalten.

Die Ermittlung des Gewinneinkommens erfordert eine genauere Betrachtung Ihrer Einnahmen und Ausgaben. Bitte geben Sie uns mit Hilfe der beiden nachfolgenden Feldern zunächst einen groben Überblick über Ihre Einkommenssituation.

Für einen detaillierten Überblick über Ihr Gewinneinkommen füllen Sie bitte im Anschluss an den Online-Antrag das nachfolgende Formular aus: 

Anlage EKS

(Externer Link zur Bundesagentur für Arbeit)

 

Angaben zu Ihrem Einkommen aus: Selbstständigkeit


Hinweis: Bitte beachten Sie, dass Kindergeld grundsätzlich beim jeweiligen Kind und nicht beim Elternteil zu erfassen ist, der es erhält.

Angaben zu Ihrem Einkommen aus: Krankengeld

Angaben zu Ihrem Einkommen aus: Arbeitslosengeld I

Im selben Monat > Lohn März geht irgendwann zwischen dem 01.03. und dem 31.03. ein.

 

Im Folgemonat > Lohn März geht irgendwann zwischen dem 01.04. und dem 30.04. ein.

Der Nettolohn ist das verfügbare Einkommen, das Sie nach Abzug aller Abgaben (Sozialversicherung, Steuern, etc.) erhalten.

Die Ermittlung des Gewinneinkommens erfordert eine genauere Betrachtung Ihrer Einnahmen und Ausgaben. Bitte geben Sie uns mit Hilfe der beiden nachfolgenden Feldern zunächst einen groben Überblick über Ihre Einkommenssituation.

Für einen detaillierten Überblick über Ihr Gewinneinkommen füllen Sie bitte im Anschluss an den Online-Antrag das nachfolgende Formular aus: 

Anlage EKS

(Externer Link zur Bundesagentur für Arbeit)

 

Angaben zu Ihrem Einkommen aus: Selbstständigkeit


Hinweis: Bitte beachten Sie, dass Kindergeld grundsätzlich beim jeweiligen Kind und nicht beim Elternteil zu erfassen ist, der es erhält.

Angaben zu Ihrem Einkommen aus: Krankengeld

Angaben zu Ihrem Einkommen aus: Arbeitslosengeld I

Im selben Monat > Lohn März geht irgendwann zwischen dem 01.03. und dem 31.03. ein.

 

Im Folgemonat > Lohn März geht irgendwann zwischen dem 01.04. und dem 30.04. ein.

Der Nettolohn ist das verfügbare Einkommen, das Sie nach Abzug aller Abgaben (Sozialversicherung, Steuern, etc.) erhalten.

Die Ermittlung des Gewinneinkommens erfordert eine genauere Betrachtung Ihrer Einnahmen und Ausgaben. Bitte geben Sie uns mit Hilfe der beiden nachfolgenden Feldern zunächst einen groben Überblick über Ihre Einkommenssituation.

Für einen detaillierten Überblick über Ihr Gewinneinkommen füllen Sie bitte im Anschluss an den Online-Antrag das nachfolgende Formular aus: 

Anlage EKS

(Externer Link zur Bundesagentur für Arbeit)

 

Angaben zu Ihrem Einkommen aus: Selbstständigkeit


Hinweis: Bitte beachten Sie, dass Kindergeld grundsätzlich beim jeweiligen Kind und nicht beim Elternteil zu erfassen ist, der es erhält.

Angaben zu Ihrem Einkommen aus: Krankengeld

Angaben zu Ihrem Einkommen aus: Arbeitslosengeld I

Im selben Monat > Lohn März geht irgendwann zwischen dem 01.03. und dem 31.03. ein.

 

Im Folgemonat > Lohn März geht irgendwann zwischen dem 01.04. und dem 30.04. ein.

Der Nettolohn ist das verfügbare Einkommen, das Sie nach Abzug aller Abgaben (Sozialversicherung, Steuern, etc.) erhalten.

Die Ermittlung des Gewinneinkommens erfordert eine genauere Betrachtung Ihrer Einnahmen und Ausgaben. Bitte geben Sie uns mit Hilfe der beiden nachfolgenden Feldern zunächst einen groben Überblick über Ihre Einkommenssituation.

Für einen detaillierten Überblick über Ihr Gewinneinkommen füllen Sie bitte im Anschluss an den Online-Antrag das nachfolgende Formular aus: 

Anlage EKS

(Externer Link zur Bundesagentur für Arbeit)

 

Angaben zu Ihrem Einkommen aus: Selbstständigkeit


Hinweis: Bitte beachten Sie, dass Kindergeld grundsätzlich beim jeweiligen Kind und nicht beim Elternteil zu erfassen ist, der es erhält.

Angaben zu Ihrem Einkommen aus: Krankengeld

Angaben zu Ihrem Einkommen aus: Arbeitslosengeld I

Im selben Monat > Lohn März geht irgendwann zwischen dem 01.03. und dem 31.03. ein.

 

Im Folgemonat > Lohn März geht irgendwann zwischen dem 01.04. und dem 30.04. ein.

Der Nettolohn ist das verfügbare Einkommen, das Sie nach Abzug aller Abgaben (Sozialversicherung, Steuern, etc.) erhalten.

Die Ermittlung des Gewinneinkommens erfordert eine genauere Betrachtung Ihrer Einnahmen und Ausgaben. Bitte geben Sie uns mit Hilfe der beiden nachfolgenden Feldern zunächst einen groben Überblick über Ihre Einkommenssituation.

Für einen detaillierten Überblick über Ihr Gewinneinkommen füllen Sie bitte im Anschluss an den Online-Antrag das nachfolgende Formular aus: 

Anlage EKS

(Externer Link zur Bundesagentur für Arbeit)

 

Angaben zu Ihrem Einkommen aus: Selbstständigkeit


Werbungskosten

Angaben zur KFZ-Haftpflicht

Angaben zur geförderten Altersvorsorge

Angaben zu den weiteren Kosten

Versteckte Workflowfelder

Wenn Sie den Antrag nicht komplett ausfüllen können, haben sie die Möglichkeit, den aktuellen Stand des Formulars als XML-Datei lokal zu speichern und zu einem anderen Zeitpunkt wieder hochzuladen, um mit der Bearbeitung fortzufahren.

Kosten der Unterkunft
Angaben zu den Kosten der Unterkunft

Angaben zur Mietwohnung

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass der Haushaltsstrom pauschal berücksichtigt wird und daher nicht mit aufzuführen ist. Die Heizkosten werden weiter unten abgefragt.

Angaben zum Vermieter

Angaben zum Wohneigentum

Angaben zum Wohneigentum

Bitte geben Sie hier die Zusammensetzung aller bestehenden Darlehen an.

Sollten Sie mehr als ein Darlehen haben, können Sie über das  - Symbol weitere Felder ergänzen.

 

Ihr monatlich zu zahlender Abtrag setzt sich aus einem Schuldzinsanteil und einem Tilgungsanteil zusammen. Beide zusammen ergeben die monatlich an die Bank zu zahlende Rate. Bitte geben Sie beide Beträge gesondert an.

 

Tipp: Viele Banken geben Tilgungs- und Schuldzinsanteil im Verwendungszweck des Bankeinzugs an. Sollte dies bei Ihnen nicht so sein, können Sie beides dem letzten Jahreskontoauszug entnehmen.

Angaben zum Wohneigentum

Hinweis: Die Heizkosten werden weiter unten abgefragt. Bitte machen Sie hier nur Angaben zu den zusätzlich entstehenden (sonstigen) Nebenkosten.

Grundsteuer

Wasser, Abwasser, Niederschlagwasser

Müllgebühren

Schornsteinfeger

Wohngebäudeversicherung

Hier haben Sie die Möglichkeit, weitere Nebenkosten anzugeben, die sich bisher nicht wiedergefunden haben.

Über das  - Symbol können Sie weitere Felder anlegen, um mehr Nebenkostenarten anzugeben.

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass der Haushaltsstrom pauschal berücksichtigt wird und daher nicht mit aufzuführen ist. Die Heizkosten werden weiter unten abgefragt.

Angaben zur Sonstigen Wohnsituation

Bitte nutzen Sie das  - Symbol, um uns die Zusammensetzung Ihrer monatlichen Wohnkosten möglichst detailliert darzustellen.

Sollten Sie nur den Gesamtbetrag und nicht dessen Zusammensetzung kennen, reicht zunächst die Angabe dieses Betrags.

Angaben zur Heizung

Angaben zum Energieversorger


Versteckte Workflowfelder

Wenn Sie den Antrag nicht komplett ausfüllen können, haben sie die Möglichkeit, den aktuellen Stand des Formulars als XML-Datei lokal zu speichern und zu einem anderen Zeitpunkt wieder hochzuladen, um mit der Bearbeitung fortzufahren.

Vermögen

ACHTUNG: 
Daten zum Vermögen werden nicht automatisch importiert.

Erklärung zur Erheblichkeit Ihres Vermögens:

Während einer einjährigen Karenzzeit ab erstmaligem Bezug von Leistungen nach dem SGB II ist für den/die Antragsteller*in verwertbares Vermögen von insgesamt 40.000 €, für die weiteren Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft von insgesamt je 15.000 € erheblich.
Nach Ablauf der Karenzzeit oder für die Erbringung von Leistungen nach dem SGB II für nur einen Monat gilt pro Mitglied der Bedarfsgemeinschaft ein Freibetrag von 15.000 €.
Nicht ausgeschöpfte Freibeträge können auf andere Personen der Bedarfsgemeinschaft übertragen werden.
Bitte füllen Sie die nachfolgende Selbstauskunft für jedes Mitglied Ihrer Bedarfsgemeinschaft aus. Soweit erhebliches Vermögen vorliegt, sind bereits jetzt alle Nachweise des Vermögens zur Antragsprüfung einzureichen.

 

Zum Vermögen zählen beispielsweise:

Bargeld, Tagesgeldkonten, Sparbücher, Sparbriefe, Wertpapiere, Kraftfahrzeuge, Schmuck, Lebensversicherungen, Immobilien, etc.

 

Bitte geben Sie Ihre Vermögenswerte in den nachfolgenden Feldern an. Ob diese zu berücksichtigen sind, wird im Zuge der Antragsbearbeitung geklärt.

 

Angaben zum Vermögen

Verfügen Sie oder Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft über folgende Vermögensgegenstände in Deutschland oder im Ausland?

Bitte geben Sie hier die Konten und Sparverträge von allen Personen an.

Über das  - Symbol  können Sie weitere Felder generieren.

Bitte beachten Sie, dass es sich nur bei positiven Beträgen um Vermögen handelt und die Angabe negativer Beträge nicht möglich ist!

Bitte geben Sie hier die Grundstücke und das Wohneigentum von allen Personen an.

Über das  - Symbol können Sie weitere Felder generieren.

Bitte beachten Sie, dass es sich nur bei positiven Beträgen um Vermögen handelt und die Angabe negativer Beträge nicht möglich ist!

Bitte geben Sie hier die Kraftfahrzeuge von allen Personen an.

Über das  - Symbol können Sie weitere Felder generieren.

Bitte beachten Sie, dass es sich nur bei positiven Beträgen um Vermögen handelt und die Angabe negativer Beträge nicht möglich ist!

Bitte geben Sie hier die PayPal Konten von allen Personen an.

Über das  - Symbol können Sie weitere Felder generieren.

Bitte beachten Sie, dass es sich nur bei positiven Beträgen um Vermögen handelt und die Angabe negativer Beträge nicht möglich ist!

Bitte geben Sie hier Sparbriefe und Wertpapiere von allen Personen an.

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Bitte beachten Sie, dass es sich nur bei positiven Beträgen um Vermögen handelt und die Angabe negativer Beträge nicht möglich ist!

Bitte geben Sie hier Kyptowährungen von allen Personen an.

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Bitte beachten Sie, dass es sich nur bei positiven Beträgen um Vermögen handelt und die Angabe negativer Beträge nicht möglich ist!

Bitte geben Sie hier die Bausparverträge von allen Personen an.

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Bitte beachten Sie, dass es sich nur bei positiven Beträgen um Vermögen handelt und die Angabe negativer Beträge nicht möglich ist!

Geben Sie hier bitte nur Versicherungen an, die bei einer Kündigung einen Auszahlungsbetrag zur Folge hätten. 

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Bitte beachten Sie, dass es sich nur bei positiven Beträgen um Vermögen handelt und die Angabe negativer Beträge nicht möglich ist!

Bitte geben Sie hier die sonstigen Vermögenswerte von allen Personen an.

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Bitte beachten Sie, dass es sich nur bei positiven Beträgen um Vermögen handelt und die Angabe negativer Beträge nicht möglich ist!

Ergänzende Fragen

In bestimmten Fällen können sich Selbständige, Freiberufler*innen und Minijobber*innen von der Renetnversicherung befreien lassen.

 

"Ja" meint in diesem Fall, dass es in Ihrer Familie solche Personen gibt und ein Teil von deren Vermögen als Altersvorsorge dient.

Wenn Sie den Antrag nicht komplett ausfüllen können, haben sie die Möglichkeit, den aktuellen Stand des Formulars als XML-Datei lokal zu speichern und zu einem anderen Zeitpunkt wieder hochzuladen, um mit der Bearbeitung fortzufahren.

Upload erforderlicher Nachweise

Für die Bearbeitung Ihres Antrags ist es erforderlich, dass einige von Ihnen gemachte Angaben anhand von Nachweisen überprüft werden.

 

Nachfolgend sind die gängigen Unterlagen aufgeführt, die für das Antragsverfahren benötigt werden. 

 

Soweit diese auf Sie zutreffen und sie Ihnen in digitaler Form vorliegen, können Sie die Uploadfelder nutzen, um die Unterlagen zusammen mit dem Antrag zu übermitteln.

Nachweise Dritte

► Betreuerausweis oder Bestellungsurkunde für alle genannten Betreuer.

► Vollmacht für alle genannten bevollmächtigten Personen.

Sie können über das + weitere Uploadfelder generieren oder mehrere markierte Dateien in einem Uploadfeld hochladen.

Nachweise zu den Personen der Familie

► Einstellungsbescheid des ehemaligen Jobcenters oder Sozialamtes.

► Ausweis / Pass / Geburtsurkunde von allen Personen.

► Aufenthaltstitel jeder genannten Person mit nicht-europäischer Staatsangehörigkeit sowie ggfs. Wohnsitzauflage oder Verpflichtungserklärung, wenn vorhanden.

► Für EU-Staatsangehörige muss ein Leistungsausschluss geprüft werden. Wir benötigen ggfs. Nachweise, dass sie bereits 5 Jahre in Deutschland leben oder über die Dauer und Kündigungsgründe ihres letzten Arbeitsverhältnisses.

► Scheidungsurteil für alle genannten, geschiedenen Personen.

► Nachweis Entbindungstermin (z.B. Mutterpass) für alle angebenen schwangeren Personen.

► Bescheid über die Feststellung eines Grades der Behinderung oder Schwerbehindertenausweis für alle Personen mit Schwerbehinderung.

► Nachweis Grad der Behinderung.

► Nachweis der Klinik oder Einrichtung über Beginn und voraussichtliches Ende des stationären Aufenthalts.

► Gutachten der Deutschen Rentenversicherung zur Feststellung der Erwerbsunfähigkeit.

► Krankenversichertenkarte / Mitgliedsbescheinigung für alle gesetzlich Versicherten / Familienversicherten.

► Beitragsfestsetzung der Krankenkasse für alle freiwillig gesetzlich Versicherten.

► Beitragsfestsetzung der Krankenkasse und Nachweis über den Versicherungsbeitrag im Basistarif für alle privat Versicherten.

► Rentenauskunft für alle Personen ab 63 Jahren.

► Schulbescheinigungen für alle Kinder im Alter von 6 und ab 15 Jahren.

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Nachweise Miete

► Mietvertrag.

► Nachweis über die aktuelle Miethöhe und deren Zusammensetzung (z.B. letzte Betriebskostenabrechnung, Mieterhöhung oder Vermieterbescheinigung).

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Nachweise Eigentum

► Letzter Jahresdarlehensauszug für alle bestehenden Haus-/Wohnungsdarlehen.

► Grundbuchauszug für das selbstbewohnte Eigentumshaus bzw. die Eigentumswohnung.

► Letzter Bescheid über die Festsetzung der zu zahlenden Grundsteuer.

► Letzter Abgabenbescheid für Wasser und Abwasser, aus dem die aktuellen Beiträge hervorgehen (Mahnungen reichen nicht aus).

► Letzte Beitragsfestsetzung der bestehenden Wohngebäudeversicherung.

► Letzter Beitragsbescheid für die Müllgebühren, aus dem die aktuellen Beträge hervorgehen.

► Rechnungen des Schornsteinfegers des aktuellen und des vergangen Jahres.

► Nachweise zu allen sonstigen Nebenkosten, die im Bereich Kosten der Unterkunft angegeben wurden.

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Nachweise sonstige Wohnsituation

► Nachweise zu allen entstehenden Nebenkosten (z.B. Rechnungen, Erklärung des Hauptmieters oder Wohnungsbesitzers zur Höhe der Kostenbeteiligung).

► Falls vorhanden, ergänzende Nachweise zur Wohnungsart (z.B. Bescheid über die Unterbringung in einer Not- oder Gemeinschaftsunterkunft).

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Nachweise Heizkosten

► Beitragsbescheid des Heizenergieversorgers, aus dem die aktuellen Beiträge hervorgehen (Mahnungen reichen nicht aus).

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Nachweise Einkommen

► Arbeitsvertrag und die letzten 3 Verdienstabrechnungen für alle genannten nichtselbständigen Beschäftigungen. 

Reichen Sie auch Nachweise über den Lohnzufluss ein, sofern dieser nicht auf ihren Kontoauszügen ersichtlich ist.

► Bescheid für alle genannten Sozialleistungen (Arbeitslosengeld, Asylbewerberleistungen, Bürgergeld, Krankengeld, Sozialhilfe, Wohngeld, etc.).

► Nachweise zu den genannten Einkünften aus Selbständigkeit (z.B. Gewinn- und Verlustrechnungen, Honorarabrechnungen, Einnahme-/Überschussrechnungen, etc.).

► Rentenbescheide und/oder Rentenanpassungen für alle genannten Renten.

► Nachweise für alle genannten Unterhaltszahlungen (z.B. Kontoauszüge oder Gerichtsentscheidung zur Unterhaltsfestsetzung).

► Nachweise für alle genannten Zinseinkünfte (z.B. Kontoauszüge).

► Nachweise für alle genannten Miet- oder Pachteinnahmen (z.B. Mietverträge und Kontoauszüge).

► Nachweise für alle genannten sonstigen Einnahmen (z.B. Kontoauszüge).

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Nachweise Werbungskosten

Hinweis: Bitte reichen Sie die Nachweise zu den Werbungskosten nur für die Personen der Familie ein, die über Einkommen verfügen.

► Bereits erworbene Fahrkarten für den öffentlichen Personennahverkehr, die für den Arbeitsweg einer laufenden Beschäftigung gekauft wurden.

► Letzter Beitragsbescheid für alle im Bereich Werbungskosten genannten KFZ-Haftpflichtversicherungen.

► Letzte Jahresmeldung für alle im Bereich Werbungskosten genannten Riester-Renten.

► Unterhaltstitel / Urteil, aus dem die Zahlungsverpflichung hervorgeht sowie Nachweis, dass die Zahlungen tatsächlich geleistet werden.

► Nachweise (z.B. Rechnungen) für alle im Bereich Werbungskosten genannten weiteren Kosten.

Sie können über das + weitere Uploadfelder generieren oder mehrere markierte Dateien in einem Uploadfeld hochladen.

Nachweise Vermögen

► Lückenlose Kontoauszüge der letzten 3 Monate für alle vorhandenen Giro- und Guthabenkonten.

► Aktuellen Kontoauszug für jedes angegebene Konto und jeden angegebenen Sparvertrag aus welchem der aktuelle Kontostand hervorgeht.

► Aktuelle Kontoauszüge von allen PayPal Konten.

► Aktuelle Kontoauszüge bzw. Übersichten von allen Wallets mit Kryptowährungen.

► Grundbuchauszüge für alle genannten nicht selbst bewohnten Grundstücke, Häuser und Eigentumswohnungen.

► Falls vorhanden, Urkunden und Nachweise, aus denen der Wert der Grundstücke, Häuser und Eigentumswohnungen hervorgeht.

► Fahrzeugscheine für alle angegebenen Kraftfahrzeuge.

► Nachweise aus denen der aktuelle Wert der angegebenen Sparbriefe oder Wertpapiere hervorgeht.

► Letzter Kontoauszug für jeden angegebenen Bausparvertrag.

► Nachweise zu allen genannten Versicherungen mit Rückzahlungswert.

Aus den Nachweisen muss hervorgehen, welche Beiträge seit Vertragsbeginn eingezahlt wurden (Summe der eingezahlten Beiträge) und welcher Betrag bei einer Kündigung ausgezahlt würde (Rückkaufswert oder Prämienrückgewähr).

► Nachweise zu den angegebenen, sonstigen Vermögenswerten, falls möglich.

Sie können über das + weitere Uploadfelder generieren oder mehrere markierte Dateien in einem Uploadfeld hochladen.

Sonstige Unterlagen & Nachweise

An dieser Stelle haben Sie die Möglichkeit Dokumente hochzuladen, die sich in keiner der Kategorien wiederfinden.

Sie können über das + weitere Uploadfelder generieren oder mehrere markierte Dateien in einem Uploadfeld hochladen.

Versteckte Workflowfelder

Wenn Sie den Antrag nicht komplett ausfüllen können, haben sie die Möglichkeit, den aktuellen Stand des Formulars als XML-Datei lokal zu speichern und zu einem anderen Zeitpunkt wieder hochzuladen, um mit der Bearbeitung fortzufahren.

Abschluss
Hinweise zur Antragstellung

Allgemeine Hinweise:

Nach §§ 60 - 67 Sozialgesetzbuch I (SGB I) bin ich zur Mitwirkung verpflichtet. Komme ich meiner Mitwirkungspflicht nicht nach, kann dies zur Ablehnung führen. Mir ist bekannt, dass nach § 263 Strafgesetzbuch bei unrichtigen oder unvollständigen Angaben außerdem eine strafrechtliche Verfolgung wegen Betruges möglich ist. Weiterhin werden Personen, die Leistungen nach dem SGB II beziehen, regelmäßig im Wege des automatisierten Datenabgleichs überprüft, ob und in welcher Höhe und für welche Zeiträume Sie einer Erwerbstätigkeit nachgegangen sind, von ihnen Leistungen der Bundesanstalt für Arbeit oder der Träger der Unfall- oder Rentenversicherung oder durch andere Träger der Sozialhilfe bezogen wurden oder werden. Zusätzlich wird eine Überprüfung von erteilten Freistellungsaufträgen beim Bundesamt für Finanzen durchgeführt. Nach § 93 Absatz 8 Nr.1 der Abgabenordnung (AO) ist der Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II ermächtigt, das Bundeszentralamt für Steuern zu ersuchen, bei den Kreditinstituten die nach § 93 Absatz 1 AO bezeichneten Daten abzurufen, soweit dies zur Überprüfung des Vorliegens der Anspruchsvoraussetzungen erforderlich ist.

Wichtiger Hinweis – Vorlage von Kontoauszügen:

Bei der Vorlage von Kontoauszügen ist zu beachten, dass lediglich die Möglichkeit besteht, Ausgabebuchungen zu schwärzen, wobei das Buchungsdatum, Verwendungszweck (z.B. Spende, Mitgliedsbeitrag etc.) und Betrag sichtbar bleiben müssen. Empfängerdaten dürfen nur geschwärzt werden, wenn diese Angaben über die rassische oder ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse und philosophische Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit, Gesundheit oder Sexualleben enthalten. Einnahmebuchungen dürfen nicht geschwärzt werden.

Richtigkeit von Angaben:

Ich versichere, dass die von mir gemachten Angaben zutreffen, vollständig und richtig sind. Änderungen, insbesondere der Familien-, Einkommens-, Aufenthalts- und Vermögensverhältnisse sowie Wohnungswechsel von mir und den Personen der Bedarfs- und Haushaltsgemeinschaft, werde ich unaufgefordert und unverzüglich dem Erlanger Jobcenter mitteilen. Ich bin damit einverstanden, dass die – aufgrund meines Antrages – dem Erlanger Jobcenter vorliegenden Daten und Unterlagen, zur Leistungsberechnung nach dem SGB II verwendet werden dürfen. Mit der Erhebung, Speicherung und Verarbeitung der für die Leistungsgewährung erforderlichen Daten bin ich einverstanden. Hiermit erklären die Unterzeichner je für sich, dass die den Antrag stellende Person als Mitglied der Bedarfsgemeinschaft berechtigt bzw. bevollmächtigt ist, in ihrem Namen Leistungen nach dem SGB II zu beantragen, für sich sämtliche Bescheide, die im Rahmen der Leistungsgewährung nach dem SGB II erlassen werden, sowie Leistungen entgegenzunehmen und ggf. Rechtsbehelfe einzulegen. (Vertretungsvermutung § 38 SGB II) Durch diese Erklärung werden sie nicht von ihrer Verpflichtung entbunden, alle für die Leistungsgewährung erforderlichen Änderungen mitzuteilen.

Download Merkblatt:

Bitte laden Sie das >>> Merkblatt <<< herunter. Den Inhalt müssen Sie zur Kenntnis nehmen und das Dokument auch den weiteren Bedarfsgemeinschaftsmitgliedern zur Verfügung stellen.

Wie geht es weiter?

Interner Hinweis: Dieses Fieldset wird im PDF Print nicht angezeigt.

Sie haben sich mit einem Benutzerkonto über das BayernPortal mit dem erforderlichen Vertrauensniveau angemeldet. Eine zusätzliche Unterschrift ist nicht notwendig.

Im nächsten Schritt haben Sie die Möglichkeit eine Kopie des ausgefüllten Antrages für Ihre Unterlagen herunterzuladen.

 

Sie haben sich nicht mit einem Benutzerkonto und dem erforderlichen Vertrauensniveau über das BayernPortal angemeldet.

Für die Bearbeitung Ihres Antrags sind die Unterschriften von allen volljährigen Personen notwendig.

 

Hinweis:

Sie haben angegeben, dass Sie den Antrag nicht ausdrucken können.

Nach Abschluss des Antrages erhalten Sie einen Ausdruck des ausgefüllten Antrages per Post. Bitte senden Sie diesen unterschrieben (von allen Personen ab 18 Jahren) zurück an:

 

Stadt Erlangen
Erlanger Jobcenter
Rathausplatz 1
91052 Erlangen

 

Hinweis:

Sie haben angegeben, dass Sie den Antrag selbständig ausdrucken können.

Nach Abschluss des Antrages können Sie den ausgefüllten Antrag herunterladen. Bitte drucken Sie den Antrag aus und senden ihn unterschrieben (von allen Personen ab 18 Jahren) an:

 

Stadt Erlangen
Erlanger Jobcenter
Rathausplatz 1
91052 Erlangen

 

Wenn Sie eine Eingangsbestätigung per E-Mail erhalten möchten, geben Sie nachfolgend Ihre E-Mail Adresse ein.

Wichtig: Die hier eingetragene E-Mail Adresse wird nur für den Versand der Eingangsbestätigung verwendet. Eine weitere Verarbeitung findet nicht statt.

Unterschriften

Wenn Sie den Antrag nicht komplett ausfüllen können, haben sie die Möglichkeit, den aktuellen Stand des Formulars als XML-Datei lokal zu speichern und zu einem anderen Zeitpunkt wieder hochzuladen, um mit der Bearbeitung fortzufahren.