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Amt für Stadtplanung und Mobilität
Geschäftsstelle des Gutachterausschusses
Gebbertstraße 1
91052 Erlangen
Telefon: 09131 / 86 - 1312
Fax: 09131 / 86 - 1311
E-Mail: gutachterausschuss@stadt.erlangen.de

Antrag auf Verkehrswertgutachten

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Bayern-ID aus technischen Gründen zur Zeit nicht verfügbar!

Wie möchten Sie den Antrag stellen?
Organisationsbezogene Daten
Ihre persönlichen Daten
Bewertungsobjekt
Eigentümer/in des Bewertungsobjektes

Hinweis: Es wird eine Vollmacht des/der Eigentümers*in oder der Rechte innehabenden Person am Bewertungsobjekt benötigt.

Wertermittlungsstichtag
Grund der Wertermittlung
Dokumente

Falls Ihnen die nachfolgenden Dokumente vorliegen, können Sie diese hier dem Antrag anhängen.

Zustimmung

Gebührenhinweis: Wenn nicht anders angegeben, ist nach § 15 Abs. 1 BayGaV der/die Antragsteller*in auch Kostenschuldner*in und muss für die nach § 15 Abs. 2 BayGaV entstandenen Gebühren aufkommen. Die Gebührenstaffelung ist unter nachfolgendem Link einsehbar:

Gebühren und Auslagen für Gutachten

Des Weiteren kann die wertabhängige Gebühr um bis zu 50 Prozent erhöht werden, wenn die Ermittlung besonderer objektspezifischer Grundstücksmerkmale einen erheblichen zusätzlichen Aufwand verursacht (§ 15 Abs. 3 BayGaV). Wird ein Antrag vor Erstattung des Gutachtens zurückgenommen, sind die, bis zu diesem Zeitpunkt, angefallen Gebühren zu entrichten, mindestens jedoch 50,00 Euro (§ 15 Abs. 6 BayGaV).

Hinweis zur Bearbeitungszeit: Die durchschnittliche Bearbeitungszeit zur Erstellung eines Verkehrswertgutachtens beträgt drei bis sechs Monate. In Ausnahmefällen (Altlasten, komplexe Erschließungssituation, Denkmalschutz etc.) kann eine Ausarbeitung auch bis zu einem Jahr und länger in Anspruch nehmen.

Wie geht es weiter?

Nach dem Absenden des Antrags haben Sie die Möglichkeit, eine Kopie für Ihre Unterlagen herunterzuladen.

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