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Stadt Erlangen

Erlanger Jobcenter

Rathausplatz 1
91052 Erlangen
Telefon: +49 (0) 9131 86-2444
E-Mail: jobcenter-leistung@stadt.erlangen.de

Weiterbewilligungsantrag - Bürgergeld

Leistungen nach dem SGB II

all fields with (*) are required
Wichtige Hinweise

Pilotantrag:

Bei dem nachfolgenden Antrag handelt es sich um ein Pilotprojekt des Erlanger Jobcenters. Ggfs. werden weitere Angaben/Nachweise von Ihnen benötigt, die im Nachhinein von Ihnen angefordert werden. Bitte haben Sie Verständnis dafür!

 

Sollte es während der Antragstellung zu Fehlern kommen, können Sie diese per E-Mail an jobcenter-digital@stadt.erlangen.de melden.

 

Wir wollen den Antragsprozess möglichst sinnvoll und einfach gestalten. Sie können daher am Ende des Formulares Verbesserungsvorschläge oder Anmerkungen mitsenden. 

Legitimation - BayernPortal eID

Für die vollständige digitale Antragstellung ist es notwendig, dass Sie sich zu Beginn des Antrages im BayernPortal anmelden. Dabei müssen Sie sich mit ihrem elektronischen Personalausweis (eID) oder einem anderen geeigneten Ausweisdokument legitimieren.

 

Der Antrag kann auch ohne Benutzerkonto des BayernPortals verwendet werden. Zur Bestätigung Ihrer Angaben ist dann Ihre Unterschrift notwendig.

Wenn Sie den Antrag ohne BayernPortal verwenden möchten, gibt es zwei Möglichkeiten:

  • Sie drucken den ausgefüllten Antrag aus, unterschreiben ihn und reichen ihn ein
  • Wir senden Ihnen den ausgefüllten Antrag per Post, Sie unterschreiben ihn und reichen ihn ein.

Auf der nächsten Seite können Sie auswählen, ob Sie den Antrag selbst ausdrucken können.

Allgemeine Informationen zur Antragstellung

Allgemeine Hinweise

Bürgergeld wird in der Regel für 12 Monate bewilligt. Unter bestimmten Voraussetzungen wird Bürgergeld nur für 6 Monate bewilligt. Dies ist z.B. dann der Fall, wenn Ihr Einkommen nicht jeden Monat gleich hoch ist oder Sie selbständig sind.

 

Wenn Sie nach Ende des Bewilligungszeitraumes weiter Bürgergeld brauchen, müssen Sie einen Weiterbewilligungsantrag stellen. Hierfür können Sie das nachfolgende Online Formular nutzen.

Unterlagen und Nachweise

Am Ende des Antrages können Sie die Unterlagen und Nachweise direkt im Online Verfahren hochladen. Sollten Sie hierzu keine Möglichkeit haben, können die Unterlagen auch per Post oder per E-Mail nachgereicht werden.

 

Für die Bearbeitung Ihres Weiterbewilligungsantrages brauchen wir immer die folgenden Unterlagen:

  • Kontoauszüge der letzten 3 Monate von allen Konten (auch PayPal, Kreditkarten etc.)
  • Nachweise über den aktuellen Stand aller Vermögensgegenstände (Bausparverträge, Versicherungen, Wertpapiere, Kryptowährungen etc.)
  • Nebenkostenabrechnung (falls noch nicht vorgelegt)

Bitte legen Sie auch Nachweise vor, wenn Sie eine Arbeit haben, andere Sozialleistungen beziehen oder Änderungen eingetreten sind. Wir brauchen dann von Ihnen:

  • Gehaltsabrechnungen des gesamten letzten Bewilligungszeitraumes
  • Bescheide z.B. zu Kindergeld / Elterngeld / Krankengeld
  • Nachweise über Mietänderungen
  • Nachweise zum aktuellen Aufenthaltsstatus (elektronischer Aufenthaltstitel, Fiktionsbescheinigung)

Datenschutzrechtliche Hinweise

Die Datenschutzhinweise im Zusammenhang mit der Beantragung von Leistungen beim Erlanger Jobcenter (Art. 13 und 14 DSGVO) sind unter https://erlangen.de/datenschutzhinweise abrufbar

Leistungsbezug

Hinweis: Sie haben angegeben, dass Sie innerhalb der letzten 3 Monate keine Leistungen vom Erlanger Jobcenter bezogen haben. Bitte beachten Sie, dass Sie dann einen Neuantrag stellen müssen. Weitere Informationen erhalten Sie hier: Informationen für die Beantragung von Bürgergeld

Bayern-ID aus technischen Gründen zur Zeit nicht verfügbar!

Ihre persönlichen Daten
Legitimation

Sie haben sich nicht mit dem erforderlichen Vertrauensniveau über das BayernPortal angemeldet. Für die Bearbeitung Ihres Weiterbewilligungsantrages ist eine Unterschrift erforderlich.

Hinweis: Nach der Absendung des Antrages können Sie den ausgefüllten Antrag herunterladen. Bitte drucken Sie den Antrag aus und senden Ihnen unterschrieben an:

 

Stadt Erlangen
Erlanger Jobcenter
Rathausplatz 1
91052 Erlangen

Hinweis: Sie haben angegeben, dass Sie den Antrag nicht ausdrucken können. Nach Abschluss dieses elektronischen Antrages erhalten Sie vom Erlanger Jobcenter einen Ausdruck des ausgefüllten Antrages per Briefpost. Bitte senden Sie diesen unterschrieben zurück an:

 

Stadt Erlangen
Erlanger Jobcenter
Rathausplatz 1
91052 Erlangen
Angaben zur Bedarfsgemeinschaft
Angaben zur Haushaltsgemeinschaft
Mehrbedarfe
Änderungen der Kosten der Unterkunft

Bitte legen Sie einen Nachweis von Ihrem Vermieter (Mietänderungsschreiben, Nebenkostenabrechnung etc.) vor.

Betriebs-, Neben- und Heizkostenabrechnungen

 Bitte laden Sie die Nebenkostenabrechnung im letzten Schritt dieses Antrages hoch. Alternativ können Sie diese auch im Original postalisch einreichen.

Bitte denken Sie auch in Zukunft daran, derartige Abrechnungen nach Erhalt im Jobcenter vorzulegen.

Schulden bei Vermieter oder Energieversorger

Bitte legen Sie das Kündigungsschreiben vor.

Hinweis: Bitte setzen Sie sich mit Ihrem Vermieter und / oder Energieversorger in Verbindung und besprechen die Tilgung der Schulden z.B. mit einer Ratenzahlung.

Einkommensverhältnisse

Haben oder erwarten Sie oder ein weiteres Mitglied der Bedarfsgemeinschaft laufende Einnahmen aus dem In- und/oder Ausland?

Bitte legen Sie die Gehaltsabrechnungen des letzten Bewilligungszeitraumes vor, falls diese bisher noch nicht vorgelegt wurden.

Bitte legen Sie die Anlage EKS vor, falls diese bisher noch nicht vorgelegt wurde. Am Ende des Formulares können Sie die ausgefüllte Anlage EKS hochladen.

Sozialleistungen

Beziehen Sie oder eine Person aus Ihrer Bedarfsgemeinschaft derzeit eine oder mehrere der nachfolgend aufgeführten Sozialleistungen? Wenn Sie diese beantragt haben, aber noch keine Auszahlung erfolgt, wählen Sie ebenfalls "ja".

Bitte legen Sie den Bescheid vor, falls dieser bisher noch nicht vorgelegt wurde.

Bitte legen Sie den Bescheid vor, falls dieser bisher noch nicht vorgelegt wurde.

Bitte legen Sie den Bescheid vor, falls dieser bisher noch nicht vorgelegt wurde.

Bitte legen Sie einen Nachweis von der Krankenkasse vor, falls dieser bisher noch nicht vorgelegt wurde.

Bitte legen Sie den Bescheid vor, falls dieser bisher noch nicht vorgelegt wurde.

Bitte legen Sie den Bescheid vor, falls dieser bisher noch nicht vorgelegt wurde.

Bitte legen Sie den Bescheid vor, falls dieser bisher noch nicht vorgelegt wurde.

Bitte legen Sie den Bescheid vor, falls dieser bisher noch nicht vorgelegt wurde.

Bitte legen Sie den Bescheid vor, falls dieser bisher noch nicht vorgelegt wurde.

Bitte legen Sie den Bescheid vor, falls dieser bisher noch nicht vorgelegt wurde.

Kindergeld, Elterngeld und Unterhaltsleistungen

Beziehen Sie oder eine Person aus Ihrer Bedarfsgemeinschaft derzeit eine oder mehrere der nachfolgend aufgeführten Sozial- bzw. Unterhaltsleistungen? Wenn Sie diese beantragt haben, aber noch keine Auszahlung erfolgt, wählen Sie ebenfalls "ja".

Bitte legen Sie den Bescheid vor, falls dieser bis dato noch nicht vorgelegt wurde.

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass Kindergeld im Regelfall immer gezahlt wird, wenn ein Kind im Haushalt lebt. Sollten Kinder in Ihrem Haushalt leben, beziehen Sie mit hoher Wahrscheinlichkeit auch Kindergeld das hier anzugeben ist.

Bitte legen Sie den Bescheid vor, falls dieser bisher noch nicht vorgelegt wurde.

Bitte legen Sie den Bescheid vor, falls dieser bisher noch nicht vorgelegt wurde.

Bitte legen Sie den Nachweis von Ihrer Krankenkasse vor, falls dieser bisher noch nicht vorgelegt wurde.

Bitte legen Sie die Kontoauszüge mit den Unterhaltszahlungen des letzten Bewilligungszeitraumes vor, falls diese bisher noch nicht vorgelegt wurden.

Bitte legen Sie den Bescheid vor, falls dieser bis dato noch nicht vorgelegt wurde.

Sonstige Ansprüche

Bitte legen Sie den Bescheid vor, sobald Sie diesen erhalten.

Bitte legen Sie den Bescheid vor, sobald Sie diesen erhalten.

Bitte legen Sie den Bescheid vor, sobald Sie diesen erhalten.

Renten

Beziehen Sie oder eine Person aus Ihrer Bedarfsgemeinschaft derzeit eine oder mehrere der nachfolgend aufgeführten Renten aus dem In- und/oder Ausland?

Wenn Sie diese beantragt haben, aber noch keine Auszahlung erfolgt, wählen Sie ebenfalls "ja".

Bitte legen Sie den Bescheid vor, falls dieser bisher noch nicht vorgelegt wurde.

Bitte legen Sie den Bescheid vor, falls dieser bisher noch nicht vorgelegt wurde.

Bitte legen Sie den Bescheid vor, falls dieser bisher noch nicht vorgelegt wurde.

Bitte legen Sie den Bescheid vor, falls dieser bisher noch nicht vorgelegt wurde.

Sonstige Einnahmen

Beziehen Sie oder eine Person aus Ihrer Bedarfsgemeinschaft derzeit eine oder mehrere der nachfolgend aufgeführten sonstigen Einkommen?

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre erhaltenen Trinkgelder dokumentieren und die Aufzeichnungen regelmäßig vorlegen müssen. Es werden die monatlichen Beträge benötigt. Legen Sie Nachweise vor, falls diese bisher noch nicht vorgelegt wurden.

Bitte legen Sie Nachweise vor, falls diese bisher noch nicht vorgelegt wurden.

Bitte legen Sie Nachweise vor, falls diese bisher noch nicht vorgelegt wurden.

Einmalige Einnahmen

Sind Ihnen oder einer Person aus Ihrer Bedarfsgemeinschaft im letzten Bewilligungszeitraum einmalige Einnahmen zugeflossen oder werden welche erwartet?

Bitte legen Sie den Steuerbescheid vor, falls dieser bisher noch nicht vorgelegt wurde.

Bitte legen Sie Nachweise (Auszug aus dem Nachlassregister) vor, falls diese bisher noch nicht vorgelegt wurden.

Bitte legen Sie Nachweise vor, falls diese bisher noch nicht vorgelegt wurden.

Bitte legen Sie Nachweise vor, falls diese bisher noch nicht vorgelegt wurden.

Absetzungen vom Einkommen

Haben Sie oder ein Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft eine oder mehrere der nachfolgenden Ausgaben?

Bitte legen Sie aktuelle Nachweise vor, falls diese bisher noch nicht vorgelegt wurden.

Bitte legen Sie aktuelle Nachweise vor, falls diese bisher noch nicht vorgelegt wurden.

Bitte legen Sie den Unterhaltstitel (ggfs. mit deutscher Übersetzung) vor, falls dieser bisher noch nicht vorgelegt wurde.

Vermögen Allgemein

Erklärung zur Erheblichkeit Ihres Vermögens:

Leistungen nach dem SGB II werden nur bewilligt, wenn das vorhandene Vermögen der Bedarfsgemeinschaft nicht erheblich ist.
Während einer einjährigen Karenzzeit ab erstmaligem Bezug von Leistungen nach dem SGB II ist für den/die Antragsteller*in verwertbares Vermögen von insgesamt 40.000 €, für die weiteren Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft von insgesamt je 15.000 € erheblich.
Nach Ablauf der Karenzzeit oder für die Erbringung von Leistungen nach dem SGB II für nur einen Monat gilt pro Mitglied der Bedarfsgemeinschaft ein Freibetrag von 15.000 € abgesetzt.
Nicht ausgeschöpfte Freibeträge können auf andere Personen der Bedarfsgemeinschaft übertragen werden.
Bitte füllen Sie die nachfolgende Selbstauskunft für jedes Mitglied Ihrer Bedarfsgemeinschaft aus. Soweit erhebliches Vermögen vorliegt, sind bereits jetzt alle Nachweise des Vermögens zur Antrags-prüfung einzureichen.

Vermögensgegenstände

Verfügen Sie oder Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft über folgende Vermögensgegenstände?

Bitte legen Sie die Kontoauszüge der letzten 3 Monate vor.

Bitte legen Sie die Kontoauszüge der letzten 3 Monate vor.

Bitte legen Sie die Kontoauszüge der letzten 3 Monate vor.

Bitte legen Sie den letzten Kontoauszug vor.

Bitte legen Sie einen Nachweis über den aktuellen Rückkaufswert vor.

Bitte legen Sie einen Nachweis über den aktuellen Stand vor.

Bitte legen Sie Nachweise (Kaufvertrag, Grundbuchauszug etc.) vor.

Bitte legen Sie aktuelle Nachweise vor.

Bitte legen Sie den KFZ Schein vor, falls dieser bisher nicht vorgelegt wurde.

Bitte legen Sie Nachweise vor.

Weitere Änderungen in Ihren Vermögensverhältnissen
Weitere Änderungen
Dokumenten-Upload

Bitte laden Sie hier über das untere Dialogfeld alle benötigten Nachweise hoch. Falls Sie einen Teil der Nachweise nur in Papierform haben, können Sie diese selbstverständlich weiterhin auch postalisch einreichen bzw. nachreichen.

 

Folgende Nachweise werden in der Regel immer benötigt, falls diese noch nicht vorgelegt wurden:

  • Kontoauszüge der letzten 3 Monate von allen Konten (auch PayPal, Kreditkarten etc.)
  • Nachweise über den aktuellen Stand aller Vermögensgegenstände (Bausparer, Versicherungen, Wertpapiere, Kryptowährungen etc.)
  • Nebenkostenabrechnung

Zusätzlich bei Erwerbstätigkeit:

  • Gehaltsabrechnungen des letzten Bewilligungszeitraumes

Zusätzlich bei Selbständigen:

  • Anlage EKS

Bitte prüfen Sie, ob alle Nachweise hochgeladen wurden.

Sie können Ihre Nachweise auch nachträglich per Post oder E-Mail nachreichen.

Bitte senden Sie Ihre Nachweise postalisch an folgende Adresse:

 

Stadt Erlangen
Erlanger Jobcenter
Rathausplatz 1
91052 Erlangen

 

Nach Absendung des Formulares wird eine Vorgangsnummer angezeigt. Bitte geben Sie diese bei der postalischen Einreichung mit an, sodass Ihre Unterlagen eindeutig zugeordnet und Nachfragen vermieden werden. 

Allgemeine Hinweise zur Antragstellung

Allgemeine Hinweise:

Nach §§ 60 - 67 Sozialgesetzbuch I (SGB I) bin ich zur Mitwirkung verpflichtet. Komme ich meiner Mitwirkungspflicht nicht nach, kann dies zur Ablehnung führen. Mir ist bekannt, dass nach § 263 Strafgesetzbuch bei unrichtigen oder unvollständigen Angaben außerdem eine strafrechtliche Verfolgung wegen Betruges möglich ist. Weiterhin werden Personen, die Leistungen nach dem SGB II beziehen, regelmäßig im Wege des automatisierten Datenabgleichs überprüft, ob und in welcher Höhe und für welche Zeiträume Sie einer Erwerbstätigkeit nachgegangen sind, von ihnen Leistungen der Bundesanstalt für Arbeit oder der Träger der Unfall- oder Rentenversicherung oder durch andere Träger der Sozialhilfe bezogen wurden oder werden. Zusätzlich wird eine Überprüfung von erteilten Freistellungsaufträgen beim Bundesamt für Finanzen durchgeführt. Nach § 93 Absatz 8 Nr.1 der Abgabenordnung (AO) ist der Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II ermächtigt, das Bundeszentralamt für Steuern zu ersuchen, bei den Kreditinstituten die nach § 93 Absatz 1 AO bezeichneten Daten abzurufen, soweit dies zur Überprüfung des Vorliegens der Anspruchsvoraussetzungen erforderlich ist.

Wichtiger Hinweis – Vorlage von Kontoauszügen:

Bei der Vorlage von Kontoauszügen ist zu beachten, dass lediglich die Möglichkeit besteht, Ausgabebuchungen zu schwärzen, wobei das Buchungsdatum, Verwendungszweck (z.B. Spende, Mitgliedsbeitrag etc.) und Betrag sichtbar bleiben müssen. Empfängerdaten dürfen nur geschwärzt werden, wenn diese Angaben über die rassische oder ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse und philosophische Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit, Gesundheit oder Sexualleben enthalten. Einnahmebuchungen dürfen nicht geschwärzt werden.

Richtigkeit von Angaben:

Ich versichere, dass die von mir gemachten Angaben zutreffen, vollständig und richtig sind. Änderungen, insbesondere der Familien-, Einkommens-, Aufenthalts- und Vermögensverhältnisse sowie Wohnungswechsel von mir und den Personen der Bedarfs- und Haushaltsgemeinschaft, werde ich unaufgefordert und unverzüglich dem Erlanger Jobcenter mitteilen. Ich bin damit einverstanden, dass die – aufgrund meines Antrages – dem Erlanger Jobcenter vorliegenden Daten und Unterlagen, zur Leistungsberechnung nach dem SGB II verwendet werden dürfen. Mit der Erhebung, Speicherung und Verarbeitung der für die Leistungsgewährung erforderlichen Daten bin ich einverstanden. Hiermit erklären die Unterzeichner je für sich, dass die den Antrag stellende Person als Mitglied der Bedarfsgemeinschaft berechtigt bzw. bevollmächtigt ist, in ihrem Namen Leistungen nach dem SGB II zu beantragen, für sich sämtliche Bescheide, die im Rahmen der Leistungsgewährung nach dem SGB II erlassen werden, sowie Leistungen entgegenzunehmen und ggf. Rechtsbehelfe einzulegen. (Vertretungsvermutung § 38 SGB II) Durch diese Erklärung werden sie nicht von ihrer Verpflichtung entbunden, alle für die Leistungsgewährung erforderlichen Änderungen mitzuteilen.

Wie geht es weiter?

Sie haben sich mit einem Benutzerkonto über das BayernPortal mit dem erforderlichen Vertrauensniveau angemeldet. Eine zusätzliche Unterschrift ist nicht notwendig.

Im nächsten Schritt haben Sie die Möglichkeit eine Kopie des ausgefüllten Antrages für Ihre Unterlagen herunterzuladen.

Sie haben sich nicht mit einem Benutzerkonto und dem erforderlichen Vertrauensniveau über das BayernPortal angemeldet. Für die Bearbeitung Ihres Weiterbewilligungsantrages sind die Unterschriften von allen volljährigen Personen notwendig.

Sie haben anfangs angegeben, dass Sie den Antrag selbständig ausdrucken können.

 

Nach der Absendung des Antrages können Sie den ausgefüllten Antrag herunterladen. Bitte drucken Sie den Antrag aus und senden Ihnen unterschrieben (von allen Personen ab 18 Jahren) an:

 

Stadt Erlangen
Erlanger Jobcenter
Rathausplatz 1
91052 Erlangen

Sie haben angegeben, dass Sie den Antrag nicht ausdrucken können.

 

Nach Abschluss des Antrages erhalten Sie einen Ausdruck des ausgefüllten Antrages per Post. Bitte senden Sie diesen unterschrieben zurück an:

 

Stadt Erlangen
Erlanger Jobcenter
Rathausplatz 1
91052 Erlangen
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